Die Polizei warnt: Vorsicht bei Gewinnversprechen
OBERFRANKEN. Immer wieder landen auch in oberfränkischen Briefkästen Mitteilungen über Geld- oder Sachpreise, die sich im Nachhinein als getarnte Einladungen zu einer „Kaffeefahrt“ entpuppen. Spätestens wenn vorab Gebühren gefordert werden, oder statt der Preisverleihung eine Verkaufsveranstaltung stattfindet, sollten die Alarmglocken läuten.
Dubiose „Kaffeefahrten“
Die Masche unseriöser Firmen ähnelt sich. Per Brief oder Telefonanruf wird ahnungslosen Bürgern der Gewinn eines Rätsels oder Preisausschreibens vorgegaukelt. Die freudige Nachricht ist in der Regel mit einem Termin zur Gewinnübergabe verbunden und auch der Transport dorthin mit dem Bus ist meist schon organisiert. Zu diesem Zeitpunkt sollte sich der vermeintliche Gewinner fragen, ob er überhaupt an dem genannten Gewinnspiel teilgenommen hat.
Gehen die Angesprochenen, nicht selten ältere Menschen, auf die Einladung ein, so erwartet sie in vielen Fällen eine Verkaufsveranstaltung. In einer angemieteten Lokalität werden dann, oft zu überteuerten Preisen, Artikel verschiedenster Art zum Kauf angeboten.
Gebühren vor angeblicher Gewinnauszahlung
Vorsicht ist auch geboten, wenn Unternehmen vor der Auszahlung eines vermeintlichen Preisgeldes eine Gebühr verlangen. Hierbei handelt es sich im Verhältnis zur angeblichen Gewinnsumme um kleine bis mittlere Geldbeträge, die vorab überwiesen werden sollen. Ist man einem unseriösen Unternehmen auf den Leim gegangen, so ist das Geld verloren.
Gesundes Misstrauen
Die Polizei rät:
- Behalten Sie trotz einer verständlichen Anfangseuphorie bei Gewinnmitteilungen einen klaren Kopf und hinterfragen Sie den Inhalt der Nachricht.
- Werden Sie vorsichtig, wenn in den Unterlagen keine detaillierten Angaben zu dem Absender zu erfahren sind, oder der Anrufer diese Informationen verweigert.
- Holen Sie via Internet, oder bei Verbraucherzschutzorganisationen, Informationen über den Absender bzw. Anrufer ein. Womöglich haben andere Verbraucher bereits Erfahrungen gemacht.
- Überlegen Sie sich Vorauszahlungen gut und geben Sie Ihre Bankdaten nicht achtlos preis.
- Seien Sie bei der Bezahlung von gekauften Waren mit Kredit- oder EC-Karten aufmerksam und beobachten Sie den Abbuchungsvorgang genau. Achten Sie insbesondere darauf, dass der im Kartenlesegerät eingegebene Geldbetrag dem vereinbarten Kaufpreis entspricht.
- Kontaktieren Sie Ihre Bank, wenn Sie unschlüssige Abbuchungen auf Ihrem Konto feststellen.
Weitere Hinweise finden Sie auch im Internet unter folgenden Links:
http://www.polizei-beratung.de/presse/517–auf-kaffeefahrt-finanziellen-schaden-vermeiden.html
http://www.polizei-beratung.de/presse/746-hurra-sie-haben-gewonnen.html
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