Ehrenamtliche Wahlhelfer sind unfallversichert

Superwahljahr in Bayern: Am 15. September findet die Landstagswahl statt und gleich eine Woche später die Bundestagswahl. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dabei für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Bei ihrem Einsatz sind sie gesetzlich unfallversichert.

Sie geben Stimmzettel aus, überwachen den korrekten Ablauf der Wahl und zählen bis spät in die Nacht Stimmen aus. Gut, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gesetzlich unfallversichert sind. So hat das ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.

„Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, bekräftigt Elmar Lederer, erster Direktor der KUVB. Die Beiträge finanziert die öffentliche Hand.

Die Wahlhelfer sind versichert bei

  • der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vorbereitet werden
  • der Tätigkeit am Wahltag (Kontrolle des Wählerverzeichnisses, Öffnung und Schließung des Wahllokales etc.)
  • der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (z. B. Herrichtung des Wahllokales, Zählung etc.) sowie
  • den damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwegen

Nicht gesetzlich unfallversichert sind dagegen sogenannte eigenwirtschaftliche oder private Aktivitäten, wie z. B. Essen oder Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl. Der Rückweg nach einer privaten Aktivität ist nur versichert, wenn die Unterbrechung nicht mehr als zwei Stunden gedauert hat.

Falls sich ein Wahlhelfer bei seinem Einsatz verletzen sollte, kann er sich bei der kommunalen Verwaltung melden, für die er im Einsatz ist oder sich bei der KUVB unter www.kuvb.de direkt eine Unfallanzeige herunterladen . Die KUVB übernimmt dann die Geld- und Sachleistungen wie z. B. Arzt- und Zahnarztkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder sogar eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden.

Werden Leistungen auf Grund eines versicherten Arbeitsunfalls erbracht, haben die Versicherten keine Eigenanteile oder Zuzahlungen zu leisten. Der Arzt rechnet direkt mit der KUVB ab.

Die KUVB und die Bayerische Landesunfallkasse sind die gesetzliche Unfallversicherung für die öffentliche Hand in Bayern. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de.