Universität Bayreuth: "Verbraucherrecht" für hochrangige chinesische Delegation
Seminar „Verbraucherrecht“ findet im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Programms ‘Rechtswesen‘ an der Universität Bayreuth statt
Am Montag, 2. September 2013, findet an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth eine Fortbildungsveranstaltung für hochrangige Vertreter der chinesischen State Administration for Industry and Commerce (SAIC), der China Consumers’ Association (CCA) sowie lokaler Behörden und Verbände mit Zuständigkeiten im Verbraucherschutz statt. Ausgerichtet wird diese Fortbildungsveranstaltung vom Deutsch-Chinesischen Programm „Rechtswesen“ in Zusammenarbeit mit den Forschungsstellen für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht sowie für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth, unter Beteiligung der Forschungsstelle für Nahrungsmittelqualität Kulmbach.
Im Rahmen seiner Beratung zur Neufassung des chinesischen Verbraucherschutzgesetzes veranstaltet das Programm „Rechtswesen“ ein dreiwöchiges Training zum Thema Verbraucherschutzrecht. Ziel ist es, den Teilnehmern die Rechtslage in Deutschland und Europa näher zu bringen. Einer der Workshops findet auch an der Universität Bayreuth statt. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Forschung im Bereich des Lebensmittel- und Verbraucherrechts auf so großes Interesse stößt“, erklärt Prof. Dr. Markus Möstl, Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth.
Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Direktor der Forschungsstelle für Verbraucher-recht der Universität Bayreuth, wird im Rahmen dieses Workshops zum Thema „Aufsicht und Kontrolle; Stärken und Schwächen verwaltungsrechtlicher Durchsetzung des Verbraucherschutzes“ sprechen, sowie das neue Profilfeld „Innovation und Verbraucherschutz“ der Universität Bayreuth vorstellen. Außerdem wird die Geschäftsführerin der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht, Katja Brzezinski, den Teilnehmern einen Einblick in das Spannungsfeld von Lebensmittelrecht und Verbraucherinformation im deutschen Recht geben.
Das Programm wird von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit seinen Partnern durchgeführt.
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