Landtags- und Bezirkswahl 2013 in Bayreuth
Am 15. September sind Bayreuths Wahlberechtigte aufgerufen, einen Landtag und einen neuen Bezirkstag zu wählen – Zur Abstimmung stehen auch fünf Volksentscheide
m 15. September finden in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen statt. Außerdem sind die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats aufgerufen, über fünf Volksentscheide abzustimmen. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt Bayreuth ist in 73 Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in diesen Tagen zugehen, sind der jeweilige Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem gewählt werden kann. Stimmberechtigte, die keinen Wahlschein besitzen, können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Zur Stimmabgabe muss die Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen für die Landtagswahl, zwei Stimmen für die Bezirkswahl und je eine Stimme für die fünf Volksentscheide. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.
Im Einzelnen erhalten die Wählerinnen und Wähler einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme), einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme), einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme), einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme), sowie einen gelben Stimmzettel zu den fünf Volksentscheiden über die vom Landtag beschlossenen Gesetze zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern.
Auf dem Stimmzettel zu den Volksentscheiden sind die Gesetzestexte mit Erläuterungen abgedruckt. Die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Volksentscheiden enthält zusätzlich die Begründungen zu den einzelnen Gesetzen, die Auffassung der Staatsregierung und das Abstimmungsergebnis im Landtag. Die Stimmberechtigten können die Bekanntmachung im Internet unter www.bayern.de/volksentscheide abrufen, mit den Briefwahlunterlagen oder gesondert bei der Gemeinde anfordern oder dort einsehen. Sie hängt außerdem in jedem Abstimmungsraum aus.
Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den Abstimmungen entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Briefwahlunterlagen können auch online auf www.bayreuth.de beantragt werden.
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18 Uhr eingeht.
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