Wahlamt der Stadt Bayreuth: Info zur Bundestagswahl 2013
Informationen des Wahlamtes zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und zur Erteilung von Wahlscheinen
Am 22. September findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wählen können nur die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt in der Zeit von Montag, 2. September, bis Freitag, 6. September, während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr im Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, zur Einsicht aus. Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens Freitag, 6. September, 12 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bayreuth Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in dem Verzeichnis aufgeführt sind, erhalten spätestens am 1. September eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
Wer einen Wahlschein besitzt, kann sein Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Wahlraum der Stadt Bayreuth oder durch Briefwahl.
Ein Wahlschein kann bis zum 20. September, 18 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 310, mündlich, schriftlich oder elektronisch, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten ihren Wahlbrief inklusive Stimmzettel und Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle einsenden, dass er dort spätestens am Wahltag um 18 Uhr eingeht.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohner- und Wahlamtes gerne zur Verfügung.
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