Feiertagsregelung "Mariä Himmelfahrt" im Landkreis Bayreuth

In Bayerischen Gemeinden ist nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage „Mariä Himmelfahrt“ dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung dieser Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.

Im Landkreis Bayreuth handelt es sich dabei um die Städte Hollfeld, Pegnitz, Pottenstein und Waischenfeld und die Gemeinden Ahorntal, Aufseß, Fichtelberg, Kirchenpingarten, Mehlmeisel, Plankenfels und Speichersdorf. 2013 bleibt diese Regelung noch wie bisher, ab 2014 sind die Ergebnisse des Zensus 2011 maßgeblich.