Ausländische Ausbildungsabschlüsse – Fachkräfte sichern durch individuelle Prüfung

Symbolbild Bildung

Für folgende ausländische Studienabschlüsse prüft das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) seit August 2013 auf Antrag die Gleichwertigkeit:

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen

„Wir leisten unseren Teil, um Menschen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Fachkräfte die hohen Ansprüche erfüllen“, sagt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Behörde.

Waltraud Asbahr, Leiterin der ZBFS-Dienststelle in Unterfranken und der bayernweit zuständigen Anerkennungsstelle, erläutert das Verfahren: „Wir prüfen, ob der individuelle Abschluss inhaltlich und zeitlich dem Studiengang in Bayern entspricht. Das ist der Fall, wenn Unterschiede nur unwesentlich sind oder durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Fehlendes kann nachgeholt werden. Wir erkennen den Abschluss erst dann als gleichwertig an, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel auch gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Wer als Arbeitgeber Personal einstellen will, muss trotzdem die fachliche und persönliche Eignung seiner Bewerber beurteilen.“

Weitere Informationen zum Verfahren, Anträge und Kontaktdaten der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen erhalten Sie unter www.zbfs.bayern.de/bqfg