Bei Wahlwerbung die Sicherheit nicht vergessen
Der Wahlkampf für die Landtags- und Bundestagswahlen am 15. bzw. 22. September geht in die „heiße Phase“. Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung. Leider werden aber im „Wahlkampf um die besten Plakatplätze“ oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen heraufbeschwören können. Das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten daher dringend alle Wahlhelfer um Beherzigung der folgenden Hinweise:
Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr darf Wahlwerbung nicht angebracht werden. D. h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt. Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung angebracht werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
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