Tollwut im Landkreis Bamberg
Bei einem importierten Hundewelpen aus Marokko wurde Tollwut nachgewiesen
Am 25. Juli wurde vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei einem importierten Hundewelpen aus dem Landkreis Bamberg Tollwut nachgewiesen. Der fünf Monate alte Welpe stammte aus Marokko und war vierzehn Tage vor Seuchenfeststellung eingeführt worden. Laut Impfpass erfolgte in Marokko die vorschriftsmäßige Tollwutimpfung. Allerdings wurde die, für die Einfuhr ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Tierbestimmung nicht durchgeführt und die danach erforderliche Wartezeit von mindestens drei Monaten im Ursprungsland ebenfalls nicht eingehalten. Wenige Tage nach der Einfuhr erkrankte der Junghund an fortschreitender Kieferlähmung, nahm keine Nahrung mehr auf und zeigte leicht aggressives Verhalten. Der behandelnde Tierarzt reagierte äußerst schnell und umsichtig und äußerte den Verdacht auf Tollwut. Der erkrankte Welpe wurde eingeschläfert und zur Untersuchung an das Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim gebracht. Der Tollwutverdacht wurde vom Labor am nächsten Tag bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Welpe bereits vor oder kurz nach der Impfung mit dem Virus infiziert hat. Ein belastbarer Impfschutz besteht aber frühestens drei Wochen nach erfolgter Impfung.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine akut verlaufende Virusinfektion, die noch in weiten Teilen der Welt verbreitet ist. Besonders betroffen sind Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika und Osteuropa. Nach Schätzung der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit jährlich rund 55.000 Menschen an Tollwut, wobei mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen ist. Empfänglich für die Infektionskrankheit sind alle Säugetiere und somit auch der Mensch. Aufgrund der Gefährlichkeit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Seuche, d. h. jeder Krankheitsverdacht muss sofort am zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. In der Regel erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den Biss eines tollwutkranken Tieres. Die Tollwutviren rufen eine Erkrankung des zentralen Nervensystems hervor, die durch Bewusstseinsstörungen, Wesensveränderungen und fortschreitende Lähmungserscheinungen gekennzeichnet ist. Nach dem Auftreten von klinischen Symptomen endet die Erkrankung in der Regel tödlich.
In den meisten westlichen Ländern Europas ist die Tollwut durch umfassende Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere durch die systematische Impfung der Füchse mittels Impfköder, getilgt worden. Deutschland gilt seit 2008 als „frei von Wildtollwut“. Hauptrisikofaktor für die Wiedereinschleppung der Tollwut stellt derzeit der Import von infizierten Hunden bzw. Katzen aus dem Ausland dar. Deshalb gelten in der EU strenge Vorschriften für den Reiseverkehr bzw. für die Einfuhr von Hunden und Katzen.
Vor allem in Anbetracht der nahenden Urlaubszeit warnen die Amtstierärzte am Landratsamt Bamberg eindringlich davor, Tiere (v. a. Katzen und Hunde) unbedacht aus dem Ausland mit nach Hause zu nehmen. Auch wenn die Haltungsumstände vieler dieser Tiere katastrophal und Mitleid erregend sind, müssen die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen streng eingehalten werden. Der akute Fall zeigt, wie wichtig und sinnvoll diese Vorschriften sind. Auskunft über die bestehenden Vorschriften erhalten Sie am Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen (Tel. 0951/85-751) bzw. bei den Grenztierärzten Ihres Zielflughafens. Nach wie vor wichtig und sinnvoll ist es, trotz Seuchenfreiheit, auf einen gültigen Tollwutimpfschutz der eigenen Hunde bzw. Katzen mit Freigang zu achten. Nicht bzw. unzureichend geimpfte Tiere, die Kontakt zu einem tollwutkranken Tier hatten, werden auf behördliche Anweisung sofort getötet.
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