Pressemitteilung der Polizeinspektion Bayreuth-Stadt vom 26.07.2013
Pkw verkratzt
Bayreuth. In der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag richtete ein Unbekannter einen Sachschaden von ca. 400 Euro an einem geparkten Fahrzeug an.
An dem silbernen Audi A 3, der in der Rosestraße abgestellt war, wurde in die linke Seite ein Zick-Zack-Muster in den Lack geritzt. Zeugenhinweise werden unter Tel.: 0921/506-2130 an die PI Bayreuth-Stadt erbeten.
Beim Putzen geklaut
Bayreuth. Während ihrer Arbeitszeit stahl eine Frau Bekleidungsstücke in größerem Umfang.
Die 42-jährige Bayreutherin war als Reinigungskraft in einem Bekleidungsgeschäft in einem Einkaufscenter in der Innenstadt eingesetzt. Am Donnerstagmorgen wurde sie vor Geschäftsöffnung dabei beobachtet, wie sie eine Herrenkrawatte entwendete. Das Teil wurde bei einer anschließenden Taschenkontrolle durch die Filialleiterin bei ihr aufgefunden. Durch die hinzugezogene Streife der PI Bayreuth-Stadt wurde aufgrund der Umstände eine Wohnungsdurchsuchung bei der Frau durchgeführt. Hierbei wurde eine Vielzahl an neuwertigen Bekleidungs- stücken, insbesondere aus dem geschädigten Geschäft, aufgefunden. Sie füllten letztendlich fünf große Säcke. Zur Feststellung der Herkunft sind weitere Ermittlungen nötig.
Nach Diebstahl Verkäuferinnen und Polizisten beleidigt
Bayreuth. Einen erneuten Auftritt mit seinen altbekannten Verhaltensmustern erlaubte sich ein 62-jähriger Bayreuther am frühen Donnerstagnachmittag.
Auffällig wurde der Mann, weil er gegen 14 Uhr in einem Supermarkt in der Friedrichstraße Kirschen aus der Auslage nahm, diese gleich an Ort und Stelle verspeiste und die Kerne auch noch zu Boden spuckte. Auf sein Fehlverhalten hin angesprochen, beleidigte er die anwesenden Kassiererinnen auf sexuell anzügliche Weise. Auch die herbeigerufene Streifenbesatzung der PI Bayreuth-Stadt konnte den Mann, der immer aufbrausender und aggressiver wurde, nicht beruhigen. Er musste schließlich gefesselt werden. Diese Maßnahme kommentierte er mit neuerlichen Beleidigungen gegenüber den beiden Beamten. Beim Verbringen des offensichtlich Angetrunkenen in die Arrestzelle trat dieser mit dem Fuß gegen den Oberschenkel eines Beamten. Dieser blieb jedoch unverletzt. Das gegen ihn ein gerichtliches Verbot der Alkoholaufnahme angeordnet ist, scheint den Mann nicht zu stören. Auf richterliche Anordnung wurde eine Blutentnahme durchgeführt und es folgte die Ausnüchterung. Der Mann wird wegen diverser Vergehen angezeigt.
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