BN lehnt Erweiterung Gewerbegebiet Kirchehrenbach ab
Der BN Kreisgruppe Forchheim sieht in Übereinstimmung mit der BN-Ortsgruppe Kirchehrenbach erhebliche Mängel im Vorentwurf der Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bebauungsplan „Im Langen Graben“, im Anschluss an die Waschstraße, in Richtung Pretzfeld.
Nach mehrmaligen Begehungen und unter Abwägung aller naturschutzfachlichen Berücksichtigungen übermittelte der BN-Kreisvorsitzende Heinrich Kattenbeck, in einem vierseitigen Schreiben vom 18.07.2013 termingerecht, Abgabe war 19.7.2013, die Einwände des BN an Bürgermeisterin Anja Gebhardt und das Planungsbüro Höhnen und Partner.
Der BN lehnt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 1 BayNatSchG, wo die Verpflichtung der Gemeinde festgeschrieben ist, das Vorhaben der Gemeinde in der vom Planungsbüro vorgelegten Form und in Teilbereichen dem Umfang nach ab. Außerdem erhebt der BN Einspruch gegen den Flächenverbrauch, da es sich um die Zerstörung einer Biotop kartierten Fläche handelt, wie sie auch vom Planungsbüro in der Abb.3 Seite 15 als Schutzgebiet und schützenswerte Landschaftsteile dargestellt ist. Für eine bedarfsnotwendige Planung hinsichtlich des Platzbedarfes für das THW, wäre in wesentlich geringerer Flächenverbrauch ausreichend, argumentiert BN-Vorsitzender Kattenbeck.
Schutzgut Landschaft-Tiere des Waldes-Landwirtschaft.
Die Kritik des BN richtet sich auch an die Berechnungen der Ausgleichsflächen. Zwei Drittel der Fläche des geplanten Bebauungsplanes sind Biotop kartiert und unterliegen damit dem Naturschutzrecht. Die artenreichen Extensivwiesen und das Intensivgrünland, Wiesenbrache, Weide sind für die Berechnung der Ausgleichsfläche prozentual falsch. Und, vermeidende Maßnahmen können keine Ausgleichsflächen sein, wie zum Beispiel die 10 m breite öffentliche Grünfläche entlang der Kreisstraße, begründet der BN, weil eine Ausgleichsfläche sich immer um eine Stufe erhöhen muss zum Beispiel: Acker zur Wiese, so steht es im Leitfaden: Bauen im Einklang mit Natur, der hier anzuwenden ist.
Was die Vernichtung der 8 Obstbäume im Norden betrifft, so fordert der BN den Erhalt, weil sie auch Bruthöhlenbäume sind. Für die Rodung anderer Baumbestände in der Biotop kartierten Fläche ist für die Ausgleichsfläche die „Methode nach Koch für Bäume“ anzuwenden. BN-Vorsitzender Kattenbeck: Der BN wird auf keinen Fall akzeptieren, dass in der Biotop kartierten Fläche im Norden 8 Obstbäume ersetzt und nur mit 1:1 ausgeglichen werden sollen. Der BN fordert eine Reduzierung der insgesamt 23.100 qm, um die Flächen für die Bestände der Streuobstbäume , zu erhalten.
Erneut fordert der BN, wie bereits 2012 bei der Aufstellung des Flächenplanes gefordert, eine Bedarfsbegründung für insgesamt 23.100 qm für das neue erweiterte Gewerbegebiet. Der Bedarf von 4000 qm für das THW würde außerhalb der als Biotop kartierten Fläche durchaus reichen. Einen Gewerbeflächen Vorrat von 19.100 qm zu schaffen für den Sankt Nimmerleinstag, hält der BN für eine politisch unkluge Siedlungspolitik, zumal auch von Seiten der Bayerischen Staatsregierung alle Kommunen zum Flächensparen und zum bedachten Umgang für die Ausweisung von gemeindlichen Gewerbegebieten aufgefordert sind.
Ausgleichsflächen zu gering
BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck fordert: „ Wenn die Gemeinde entgegen der erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsgebiet und entgegen der politischen Forderung der Staatsregierung doch 23.100 qm neues Gewerbegebiet ausweisen will, dann hat dies im Einklang mit der Natur und Landschaft, nach dem entsprechenden Leitfaden für Ausgleichsflächen zu erfolgen“. Der angegebene Gesamtausgleichsbedarf mit 0,884 ha ist neu zu ermitteln. Der BUND Naturschutz behält sich daher vor wegen der Eingriffsfläche von nur 1,45 ha Rechtsmittel einzulegen, wenn es hier keine Änderung gibt. Im übrigen weist der BN darauf hin, dass Kirchehrenbach nicht als Kleinzentrum in der Regionalplanung ausgewiesen ist, weil es nur noch Ober-Mittel-und Unterzentrum gibt.
Fazit
Beim Flächenverbrauch für das erweiterte Gewerbegebiet „Im Langen Graben“ handelt es sich auch nicht um einen Lückenschluss, sondern eher um eine verfehlte gemeindebauliche Siedlungsentwicklung, in Art einer Vorplanung, wo eine Umweltbeeinträchtigung hoher Erheblichkeit zu erwarten ist. Extensive Landwirtschaft bleibt erwünscht, ebenso extensive Weidewirtschaft.
Dass dort, wo schon Wald ist auch noch Flächen für Wald ausgewiesen sind, bleibt zu beanstanden, weil hier auch die Verkehrssicherungspflicht zu beachten ist und innerhalb der Baumfallzone keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen.
Das vorgesehene Regenrückhaltebecken ist eine technische Einrichtung und dient dem Hochwasserschutz. Diese Fläche kann deshalb keine Ausgleichsfläche sein. Hier hegt der BN den Verdacht, dass diese Fläche bereits beim bisherigen Baugebiet Im Langen Graben, als Ausgleichsfläche mit eingebracht wurde. Zwei Mal die gleiche Fläche einbringen geht nicht.
Der BN hofft, dass der Kirchehrenbacher Gemeinderat die derzeit in der Biotopkartierung vorgefundene Wertigkeit höher bewertet und im Norden den Vorrang des Naturschutzes vor einer Bebauung durch Gewerbe vorsieht.
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