Verkehrsregelungen zum Bayreuther Sommernachtsfest
Am Samstag, 27. Juli, findet in der Eremitage das diesjährige Sommernachtsfest statt. Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth macht in diesem Zusammenhang auf geänderte Verkehrsregelungen rund um den Veranstaltungsort aufmerksam.
Wie schon in den vergangenen Jahren, gilt auch diesmal im Umfeld der Eremitage eine besondere Verkehrsregelung, um zu gewährleisten, dass die Rettungswege freigehalten bleiben, und den erheblichen Besucherverkehr reibungslos abzuwickeln. In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, Steinach- und Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot.
Die Ochsenhut Richtung Königsallee, die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.
Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park-and-Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis ca. 3 Uhr früh, neben einer großen Zahl von Parkplätzen, wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit den Linien-Bussen des städtischen Verkehrsbetriebes in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis ca. 3 Uhr früh kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.
Das Straßenverkehrsamt weist besonders darauf hin, dass Verstöße gegen die angeordnete Haltverbotsregelung konsequent geahndet werden. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und Rettungsfahrzeuge sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.
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