Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen: Was ist erlaubt und was nicht?
Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im bebauten Innenbereich zwar ganzjährig verboten, außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen sie jedoch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden – und zwar werktags von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Bayreuth bittet, die Feuer mindestens einen Tag vorher beim Umweltamt telefonisch unter 09 21/25 13 88 anzumelden, damit von dort aus die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.
Darüber hinaus weist das Umweltamt darauf hin, dass beim Verbrennen Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus zu verhindern sind. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, und brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist außerdem sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer Erlaubnis und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10-12, 95447 Bayreuth, Telefon 09 21/5 91-4 21, beantragt werden.
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