Illegale Sammlung von Abfällen im Landkreis Bamberg
In den Briefkästen im Landkreis Bamberg werden derzeit wieder gehäuft Wurfzettel einer „ungarischen Familie“ verteilt. Es wird darin kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Kleidung, Schuhe, Hausrat, Autoreifen, Felgen, Fahrräder, Mopeds, Autos usw. im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf wird zwar der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung für die jeweilige Gemeinde genannt, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den oder die „Verantwortlichen“. Solche Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige der Sammlungen der „ungarischen Familie“ ist beim Landratsamt Bamberg nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen wurde. Es ist der „ungarischen Familie“ deshalb nicht gestattet diese Sammlungen durchzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen u. a. gefährliche Abfälle befinden, die nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt werden dürfen. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen außerdem ausschließlich durch einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises Bamberg als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfasst werden. Eine Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten durch gewerbliche oder sonstige Sammler ist daher nicht gestattet.
Das Landratsamt Bamberg warnt deshalb ausdrücklich davor, für diese Sammlungen Gegenstände bzw. Abfälle bereitzustellen! Besondere Vorsicht ist bei Sammlungen jeglicher Art grundsätzlich immer dann geboten, wenn auf den Wurfzetteln oder Altkleidercontainern weder Name noch Telefonnummer der Sammler zu erkennen ist. In allen Gemeinden im Landkreis Bamberg können Altkleider und Schuhe über Altkleidercontainer gemeinnütziger karitativer Einrichtungen entsorgt werden. Eine Anlieferung aller anderen Abfälle ist bei den Wertstoffhöfen des Landkreises Bamberg bzw. bei den entsprechenden Anlagen möglich.
Die Abfallberater des Landratsamtes Bamberg stehen bei Fragen zur Abfallentsorgung unter den Telefonnummern 0951/85 -706 bzw. -708 beratend zur Verfügung.
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