Streit um Überprüfung des Brose-Bebauungplans geht weiter – Bamberger GAL: "Naturschutz massiv missachtet"

Werden Rechte des Stadtrats für Brose geopfert?

„Wenn die Firma Brose pfeift, dann versucht der Oberbürgermeister Gemeindeordnung und Baugesetzbuch einfach zu ignorieren“ – so bringt die GAL-Stadtratsfraktion die jüngsten Vorkommnisse um den Bebauungsplan für die Brose-Ansiedlung am Berliner Ring auf den Punkt.

Wie berichtet, hatten auf Initiative von GAL-Stadtrat Peter Gack dreizehn StadträtInnen einen Beschluss des Bausenats vorerst gestoppt, weil bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum B-Plan die der Unteren Naturschutzbehörde fehlte. Damit hätten, so Gack, die Bausenatsmitglieder die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung nicht ordentlich vornehmen können. Der Beschluss muss damit – gemäß Bayerischer Gemeindeordnung – nun noch einmal in der Vollsitzung überprüft und erneut abgestimmt werden.

Dies will der Oberbürgermeister nun offenbar umgehen. In einem Schreiben an die dreizehn Stadtratsmitglieder – außer der GAL noch die Freien Wähler und zwei fraktionslose Stadträtinnen – reicht Andreas Starke die fehlende Unterlage nach und will das Thema damit für beendet erklären. „Das wäre eindeutig rechtswidrig“, betont Peter Gack, „dem Verlangen der dreizehn Stadträtinnen und Stadträte auf Beschlussüberprüfung muss nachgekommen werden.“

Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa hält dies auch inhaltlich für notwendig. An mehreren Punkten habe das Umweltamt der Stadt Bamberg beachtliche Einwände vorgebracht. Im wichtigsten Punkt geht es um 4000 Quadratmeter naturschutzrelevanter Fläche, die überbaut und deshalb ausgeglichen werden müssen. „Das städtische Umweltamt sagt zu Recht, dass diese Ausgleichsflächen im B-Plan festzulegen sind“, stellt Sowa fest. OB Starke und Umweltreferent Haupt hingegen wollen das ausdrücklich nicht, wie aus dem Schreiben an die aufbegehrenden Stadtratsmitglieder hervorgeht, sie wollen das vielmehr auf später verschieben und dem „good will“ der Firma Brose überlassen. Dazu Sowa: „Wenn wir nicht heute – wie vorgeschrieben und wie üblich – rechtlich festlegen, wer die Ausgleichsflächen wann wo und auf wessen Kosten zu schaffen hat, dann ist das wie ein Freibrief für den Bauherren, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt. Für andere Bauherren wird so etwas nicht gemacht.“

Dass es sich um eine erneute Sonderbehandlung der Firma Brose handelt, steht für die GAL außer Zweifel. „Anders ist das überhaupt nicht zu erklären“, meint Peter Gack. Allein schon die vorgeschobene Begründung, die Stellungnahme aus dem Umweltamt sei zu spät eingegangen, um sie in die Bausenatsunterlagen aufzunehmen, sei dreist. „Auf den nun vorgelegten Papieren sind ja die Eingangsstempel zu sehen“, so Gack, „die Einwände des Umweltamts gingen am 11. Juni ein, also gute 3 Wochen vor der Bausenatssitzung am 3. Juli.“

Für die GAL ist ein solches Vorgehen „nicht akzeptabel“. Eine nochmalige Behandlung und Abstimmung muss laut Bayerischer Gemeindeordnung umgehend in der nächsten Vollsitzung vorgenommen werden, die am 24. Juli tagt. Die GAL will sich nur mit einer gesetzesgemäßen Abwägung und einer rechtskonformen Berücksichtigung der Naturschutzbelange im B-Plan-Verfahren zufrieden geben.