Welsh-Pony-Turnier fällt aus: Presseerklärung des RC Burg Feuerstein, Ebermannstadt
Am Sonntag, 14.07.2013, sollte auf der Reitanlage Burg Feuerstein ein Welsh-Pony-Turnier stattfinden.
Auf ihren ausdrücklichen Wunsch übernahm Silvia Kurda kurzfristig die Funktion des Veranstalters für das Turnier. Wegen inzwischen unüberbrückbarer Differenzen zwischen dem Veranstalter Silvia Kurda und dem RC Burg Feuerstein, sieht sich der RC Burg Feuerstein nicht mehr in der Lage, das Turnier mitzutragen und zu unterstützen.
Das Welsh-Pony-Turnier am Sonntag, 14.07.2013, wird deshalb nicht stattfinden.
Die nicht zu behebenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Veranstalter Silvia Kurda und dem RC Burg Feuerstein betreffen im Wesentlichen die Aufgaben und Pflichten eines Turnierveranstalters; insbesondere sieht sich der RC Burg Feuerstein außerstande, ein Turnier zu unterstützen, bei dem von den Teilnehmern als Voraussetzung für eine Starterlaubnis die Unterzeichnung eines vollständigen Haftungsausschlusses (1) verlangt wird.
Der RC Burg Feuerstein bedauert die Absage des Turniers außerordentlich und bittet um Verständnis. Er wird auch in Zukunft nur solche sportlichen Veranstaltungen unterstützen, die eine faire Risiko- und Haftungsverteilung zwischen Veranstalter einerseits und Teilnehmern andererseits gewährleisten. Bei einem umfassenden Haftungsausschluss – wie von Frau Kurda formuliert – ist dies nicht gegeben.
RC Burg Feuerstein
Jutta Schmitt
Vorsitzende des Vorstands des RC Burg Feuerstein
(1) Haftungsausschluss aus dem Nennungsformular: „ …Die Teilnahme an diesem Wettbewerb findet ausschließlich auf eigene Gefahr statt. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Besitzer und Reiter (bzw. einer seiner Erziehungsberechtigten), dass er/sie Kenntnis von dieser Regelung genommen hat und sie akzeptiert. … Eine Haftung seitens des Veranstalters kann in keiner Form übernommen werden. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits, den Beschickern und den aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Pferde u. Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“. Die Reiter und Pferdebesitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und deren Einrichtungen verursachen.“
Haftungsausschluss aus der Internetseite Welsh-Pony-Gestüt Frankenhöhe: „Mithin ist jede Haftung des Veranstalters für Schäden, die von Teilnehmern oder ihren Pferden Dritten, insbesondere anderen Teilnehmern, Zuschauern, sowie an Pferden oder Material verursacht werden, ausgeschlossen. Hierfür haften ausschließlich die Teilnehmer, Reiter oder Eigentümer der Pferde, selbst.“
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