Leserbrief: Bebauungsplan 123B (Augustenstraße in Bamberg) – Anregungen und Bedenken

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Grundsätzliches

Zu begrüßen ist zweifellos, daß ein verkehrlich bereits erschlossenes und weitgehend versiegeltes Gebiet im Innenbereich entwickelt werden soll.

Der Vorhabensträger steht in öffentlichem Eigentum. Daher darf mit Fug und Recht erwartet werden, daß seine Planung soziale Belange beachtet. Neu geschaffener Wohnraum muß für weniger wohlhabende Einkommensschichten erschwinglich sein.

Im Rahmen der Umfeldgestaltung ist darauf zu achten, daß Kinder auch außerhalb definierter Spielflächen Gelegenheit haben, sich wohnungsnah altersgemäß auszuleben. Der Gestaltung der Grünflächen kommt somit neben der ökologischen auch eine soziale Aufgabe zu.

Verkehrliche Erschließung

Die Nähe der Bushaltestelle ist ein wichtiger Pluspunkt, ebenso die geringe Entfernung in die Innenstadt. Schamvoll verschwiegen werden sollte die fahrradbezogene Infrastruktur. Die erwähnten Radfahrstreifen an der Augustenstraße sind hinsichtlich Querschnitts und seitlicher Sicherheitsräume weit von Regelmaßen und verkehrssicherer Gestaltung entfernt. Im Umfeld findet sich u. a. die unfallträchtige Radverkehrsführung um den Wilhelmsplatz, die glücklicherweise wie der jeder Beschreibung spottende, vom Schönleinseck herführende Radweg nicht benutzungspflichtig ist.

Die Nähe wichtiger Angebote (Einkauf, Bildung, …) trägt dazu bei, Verkehr zu vermeiden, ohne Mobilität einzuschränken. Denn Mobilität bedeutet nicht, auf Grund vorgegebener Zwänge große Entfernungen zurückzulegen. Vielmehr beinhaltet sie die Möglichkeit, viele Wegezwecke mit möglichst geringem Aufwand zu erfüllen.

Stellplätze

Die Planung bietet ideale Voraussetzungen, ein hervorragendes Angebot durch den Umweltverbund (intelligente Vernetzung der städtebaulich, sozial und ökologisch verträglichen Verkehrsmittel Gehen, Radfahren, Bahn und Bus) aufzubauen. Hierzu sind selbstredend noch verschiedene nutzerorientierte (!) Optimierungen vonnöten. Da erscheint es wenig mutig, wenig in die Zukunft weisend, dennoch einen Kfz-Stellplatz je Wohneinheit vorzusehen. Dies gilt um so mehr, sollten künftige Bewohner gezwungen sein, unabhängig vom Besitz eines Kraftfahrzeugs zur Finanzierung beizutragen (Umlage der Kosten auf alle Wohneinheiten, nicht kostendeckendes Stellplatzentgelt mit Umlage des Überstands). Nach wie vor ist nicht erkennbar, welchen Beitrag städtische Siedlungs- und Verkehrsplanung zur Erreichung der selbstgesteckten Klimaschutzziele leisten wollen.

Die Aussagen zur Fahrradunterbringung bleiben äußerst vage: keine Kapazitätsangabe, abgesehen von der direkten Zugänglichkeit keine qualitativen Festlegungen (soziale Sicherheit, Diebstahlschutz, Art der Zuwegung und Unterbringung, Berücksichtigung der Vielzahl möglicher Bauformen des Fahrrads einschließlich Zubehörs wie Anhänger, Kindersitze u. a.). Hier ist dringender Nachbesserungsbedarf gegeben.

Energie, Wasser

In den Unterlagen findet sich keinerlei Vorgabe zum Umgang mit Regenwasser resp. zu seiner Nutzung. Desgleichen fehlen entsprechende Aussagen zu Gewinnung bzw. Einsatz regenerativer Energie. Gerade im Neubau besteht die Chance, innerstädtisch beispielhafte und kostengünstige Umsetzungen vorzusehen.

Schlußanmerkung

Trotz idealtypischer Voraussetzungen verzichtet die vorliegende Planung auf jeglichen innovativen Ansatz. Eine gründliche Überarbeitung unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig