Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West; Ziel B V 2.5.2 "Windenergie"

Ergänzendes Anhörungsverfahren – öffentliche Auslegung

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 in Bamberg beschlossen, ein ergänzendes Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Ziel B V 2.5.2 „Windenergie“, durchzuführen.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können Stellungnahmen zum Entwurf und seiner Begründung abgeben. Allerdings können Stellungnahmen nur zu den Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf der Fortschreibung (für den die Anhörung in der Zeit zwischen dem 18. April und 27. Juli 2012 stattgefunden hat) abgegeben werden.

Der Planentwurf wird ab sofort bis 11. Oktober 2013 während der Besuchszeiten (Montag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei dem Landratsamt Forchheim – Dienststelle Ebermannstadt –, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Zimmer 201, öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09191/864001.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, oder dem Sachgebiet 24 „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth, gegeben.

Der Planentwurf wird in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php eingestellt.

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art.16 Abs. 2 Satz 5 BayLplG).