IHK ehrt erste "Geprüfte Finanzanlagenfachmänner und -frauen" in Oberfranken
Für Qualitätsstandards und Verbraucherschutz
Die ersten Bescheinigungen für „Geprüfte Finanzanlagenfachmänner und -frauen“ (IHK) in Oberfranken haben IHK-Vizepräsident Hans Rebhan und Stv. Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner in der IHK für Oberfranken Bayreuth überreicht. 15 erfolgreiche Absolventen sind nun als die ersten in Oberfranken geprüften Finanzanlagenfachmänner und -frauen berechtigt, ihre neue gewerberechtliche Erlaubnis zu beantragen. „Die bei der IHK neu eingeführte öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung erhöht den Qualitätsstandard und leistet damit zugleich einen Beitrag zum Verbraucherschutz“, so Hohenner.
Künftig muss jeder selbständige Vermittler von Finanzanlageprodukten seine Sachkunde nachweisen. Der Gesetzgeber schafft mit dieser neuen Regelung ein höheres Qualifikationsniveau und hat die Zugangsvoraussetzungen für die Finanzanlagenvermittlererlaubnis deutlich verschärft. Neben der Sachkunde, die auch die Inhaber einschlägiger Berufsabschlüsse, wie z. B. Bankkaufleute oder Fachwirte aus der Finanzbranche haben, müssen Vermittler künftig zwingend unter anderem auch eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung nachweisen. Für Verbraucher kann mit diesem neuen Qualitätsnachweis ein einheitlicher Standard des Beratungsangebots gewährleistet werden.
Im Rahmen der Urkundenübergabe lobte die Stv. Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner die oberfränkischen Absolventen, die sich weit vor Ablauf der Übergangsfrist einer anspruchsvollen und schwierigen neuen Prüfung gestellt hätten. Die IHK für Oberfranken Bayreuth und die Absolventen zählen damit sowohl in Bayern als auch bundesweit zu den Vorreitern bei der Abnahme dieser neuen öffentlich-rechtlichen Sachkundeprüfung. Die IHK wolle die Prüfungsteilnehmer beim Ablegen der bundeseinheitlichen Prüfung mit einer möglichst unbürokratischen und flexiblen Betreuung unterstützen. Willkommen seien dabei auch die Teilnehmer aus benachbarten Regierungsbezirken und Bundesländern, so Hohenner.
Vizepräsident Hans Rebhan wies bei der Übergabe der Prüfungsurkunden darauf hin, dass die IHK-Organisation auch bei der Erteilung der neuen Erlaubnisse besonders auf eine möglichst geringe Kosten- und Bürokratiebelastung der Gewerbetreibenden achte. Gerade im Hinblick auf die Vorgängererlaubnis, die von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurde, werde dies deutlich. Außerdem würde im Bereich der Finanzdienstleistungen zu oft ausschließlich die Frage der Honorierung in den Vordergrund gestellt. Wichtiger sei vielmehr die Frage der Qualifikation der Finanzberater. Diese stellten die Absolventen hier unter Beweis.
Unter anderem folgenden Prüfungsteilnehmern wurde die Sachkundebescheinigung als „Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ überreicht: Volker Bächmann, Erkki Böncke, Petra Breidenstein, Mandy Fritsch, Michael Mönius, Manuel Plöd, Jürgen Simon, Sandra Stadter, Heinz Stalf, Ronny Trampel.
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