MdL Eduard Nöth: Landschaft nicht durch Windkraftanlagen beschädigen
„Ich stehe voll und ganz zur Energiewende und daher auch zur verstärkten Nutzung der Windkraft, ich setze dabei aber auf einen landschaftsverträglichen Ausbau, der auch von der Bevölkerung im ländlichen Raum akzeptiert werden kann. Gerade bei uns in der wunderschönen Fränkischen Schweiz darf die traumhaft schöne Landschaft nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtigt bzw. beschädigt werden“, so die Haltung des CSU-Abgeordneten Eduard Nöth, die er seit dem Beschluss zur Energiewende vertritt. Es gibt in Bayern für die laut Ausbauplan notwendigen 1500 Windräder (559 stehen bereits) genügend Flächen. Die regionalen Planungsverbände haben für rund 3500 Anlagen Vorranggebiete ausgewiesen bzw. in der Anhörung.
MdL Eduard Nöth begrüßt in diesem Zusammenhang die Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen, den Abstand bei künftigen Genehmigungen zur Wohnbebauung auf das Zehnfache der Höhe eines Windrades festzulegen. Dies sind wir v.a. den Bürgern schuldig, die sich in harter Arbeit Wohneigentum erwirtschaftet haben und in ihrem Eigentumsrecht geschützt werden müssen. Man muss deshalb nicht bis auf 800 m den Wohneigentümern „auf den Leib“ rücken.
Wie Eduard Nöth mitteilt, sollen nun über eine Änderung des Baugesetzbuches die Bundesländer eine Länderöffnungsklausel erhalten, die die angestrebte Abstandsregelung zur Wohnbebauung vom 10-fachen der Höhe der Anlage ermöglicht. Der Forchheimer Stimmkreisabgeordnete Eduard Nöth begrüßt die vielfältigen Bürgerinitiativen im Landkreis Forchheim, zuletzt die im Raum Pinzberg. Ihre Klage über zu kurze Abstände zur Wohnbebauung, aber auch über mögliche Landschaftszerstörungen durch WKA seien mehr als verständlich. Er ermunterte sie daher in ihrem Protest. Die Bayerische Staatsregierung und die CSU, so Eduard Nöth in einem Schreiben an die Vertreter der Initiativgruppen, haben „verstanden“, den berechtigten Protest aufgenommen und Lösungsvorschläge eingebracht.
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