MdB Thomas Silberhorn: "Bundestag zeigt Abzockern die rote Karte"
Zum Abschluss der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Dazu erklärt MdB Thomas Silberhorn, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss:
„Die neuen Regelungen im Inkassowesen, bei der Telefonwerbung sowie im Urheber- und Wettbewerbsrecht werden dazu beitragen, dass sich unseriöse Geschäftspraktiken nicht mehr lohnen. Davon werden die Verbraucher in erheblichem Maße profitieren. Es nützt aber auch den redlichen Rechteinhabern und Unternehmen, wenn der notwendige Schutz ihrer Rechte nicht in den Ruch unseriöser Geschäftspraktiken gerät.
Beinahe jeder kennt in seinem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis jemanden, der schon einmal mit überzogenen Abmahngebühren konfrontiert war. Massenabmahnungen haben sich zu einem eigenen Geschäftsmodell entwickelt, das allein der Gewinnerzielung dient. Dem wird nun die Geschäftsgrundlage entzogen.
Die Kosten für urheberrechtliche Abmahnungen von Privatpersonen werden künftig gedeckelt. Anwaltsgebühren bei erstmaliger Abmahnung werden damit regelmäßig auf 155,30 Euro beschränkt. Darüber hinaus gelten fortan umfassende Transparenz- und Informationspflichten, die den Abgemahnten sofort erkennen lassen, welche Rechtsverletzung ihm vorgeworfen wird. Bei erkennbar unberechtigten Abmahnungen kann der Abgemahnte künftig einen Gegenanspruch geltend machen.
Ein Quantensprung in Sachen Verbraucherschutz ist die Abschaffung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands im Urheberrecht. Bisher konnte der Kläger bei urheberrechtlichen Streitigkeiten das für ihn günstigste Gericht wählen. Künftig wird ein Beklagter, der urheberrechtlich geschützte Werke privat verwendet, vor dem Gericht an seinem Wohnsitz seine Interessen wahrnehmen können. Damit stellen wir Waffengleichheit zwischen den Beteiligten her.“
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