Erzbischof Schick zu Folterverbot: "Folterverbot muss für alle Menschen gelten"
Erzbischof Schick zum Tag der Unterstützung der Folteropfer: „Deshalb muss die USA auch das Guantanamo-Lager schließen“
(bbk) Das Verbot des Folterns muss weltweit durchgesetzt und international kontrolliert werden. Dies sagte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick anlässlich des internationalen Tages zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni. „Für Christen und alle Verfechter der Rechtsstaatlichkeit ist es undenkbar, anderen Menschen vorsätzlich körperliche oder seelische Schmerzen zuzufügen, um Aussagen zu erpressen oder um zu bestrafen. Kein Zweck kann die Mittel der Folter heiligen“, so Schick.
„Folter verletzt den Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen sowie das Gebot der Nächstenliebe. Es ist ein barbarisches Verbrechen, das den Gefolterten zum Objekt degradiert“, sagte Schick. Das Menschenrecht der Unantastbarkeit des Lebens und des Leibes gelte für jeden Menschen, auch wenn er Böses getan und moralisch versagt habe. „Der Mensch als Geschöpf Gottes darf nicht durch Methoden wie Schlafentzug, Elektroschocks, simuliertes Ertränken oder welche Schrecklichkeiten auch immer in einen Zustand gebracht werden, in dem er nicht mehr Herr über sich selbst ist und in dem er möglicherweise vor Angst und in Schmerzen bereit ist, zuzugeben, was er gegebenenfalls nicht einmal getan hat.“ Christen dürfen sich niemals damit abfinden, dass in derzeit mehr als 100 Ländern der Welt Folter oder andere Misshandlungen geschehen.
Schick, der auch Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Bischofskonferenz ist, warnte zudem davor, durch die juristische Neudefinition von Folter Verhörmethoden zuzulassen, die Erniedrigung und Schmerz zur Folge hätten. Gefängnisse, die von vornherein jeder juristischen internationalen Kontrolle entzogen seien, dürfe es nicht geben. Deshalb sei auch Guantanamo zu schließen, das aber bei weitem nicht das einzige Gefängnis sei, das der rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen sei.
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