Forchheim: Friedhofsgebühren werden nochmals überprüft

Forchheims Friedhöfe müssen kostendeckend betrieben werden. Allerdings prüft der kommunale Prüfungsverband nochmals die Gebührenstruktur.  Im Falle einer Reduzierung der Friedhofsgebühren werden den betroffenen Angehörigen gemäß entsprechendem zu fassenden StR-Beschluss diese Gebühren erstattet.

Für den Bereich der Stadt Forchheim wurde mit Wirkung ab 01.10.2012 eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung erlassen. Hierbei hat sich insbesondere herausgestellt, dass die neue Gebührenstruktur einige offene Fragen aufgeworfen hat. Diese mündeten in der Gründung einer Interessengemeinschaft zur Überprüfung dieser Gebühren.

Seitens der Stadt Forchheim darf nachfolgender Sachverhalt den Forchheimer Bürgerinnen und Bürgern wie folgt bekannt gegeben werden:

  1. Grundsätzlich wäre festzustellen, dass es sich bei den Friedhöfen um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, was heißt, dass diese Einrichtung in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen darzustellen ist. Mit anderen Worten:
    Die Gebühren sind entsprechend so zu veranschlagen, dass die Ausgaben hiervon gedeckt werden können.
  1. Eine Überprüfung dieser Gebührenstruktur durch den Kommunalen Bayerischen Prüfungsverband im Rahmen einer überörtlichen Prüfung bei der Stadt Forchheim hat ergeben, dass diese Gebühren neu zu berechnen wären. Diese Aufgabe wurde der Verwaltung auch entsprechend auferlegt.
  2. Zur Neufassung der Gebührenordnung wurde fachlicherseits mit der Grundlagenermittlung und der Gebührenberechnung der Kommunale Bayerische Prüfungsverband mit Sitz in München beauftragt. Die Prüfungsergebnisse wurden dem Stadtrat entsprechend vorgestellt und mündeten in der Neufassung der Satzung zum Friedhofswesen in der Stadt Forchheim mit Wirkung zum 01.10.2012.
  3. ie bereits erwähnt, führte insbesondere die Höhe der neuen Gebühren zu größeren Diskussionsbedarf und geforderter entsprechender Erklärungen seitens der Stadt Forchheim.
  4. Aus diesem Grunde wurde der Kommunale überörtliche Prüfungsverband nochmals mit der Prüfung der Gebührenstruktur der Friedhöfe der Stadt Forchheim beauftragt; insbesondere wurden alle aufgetretenen Fragen zur Klärung dem Prüfungsverband übersandt.
  5. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird erneut im Forchheimer Stadtrat behandelt werden.
  6. Sollte sich hierbei ergeben, dass die Gebühren möglicherweise zu hoch angesetzt und in der Folgezeit seit Neufassung der Satzung auch berechnet wurden, so wird seitens der Verwaltung dem Stadtrat empfohlen, diesen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den entrichteten Mehrbetrag zu erstatten.
  7. Seitens der Stadt Forchheim wird rechtzeitig und umfassend über das Prüfungsergebnis informiert werden.

Bis zur Klärung der gestellten Fragen wird um Verständnis gebeten, dass zum jetzigen Zeitpunkt die derzeit gültige Satzung, auch in der entsprechenden Gebührenhöhe, angewandt werden muss.