Leserbrief: Neunkirchen bekommt seinen 1. Bürgerentscheid!

leserbrief-symbolbild

Am 14.7.2013 werden die Wahlberechtigten von Neunkirchen und seinen Ortsteilen über das Vorhaben entscheiden, 110 000 € in Gutachten und Planungen zur Verlegung der Staatsstraße 2243, zu stecken. Diese Maßnahme, landläufig Westumfahrung genannt, ist eine Aufgabe des Freistaates Bayern, der normalerweise die gesamte  Planung und den Bau verantwortlich trägt und finanziert.

Die Marktgemeinde hofft nun, durch die Investition von 110 000€ aus dem kommunalen Haushalt, Planungen nicht nur voranzutreiben, sondern auch den Bau beschleunigen zu können.

Dieser Wunsch mag verständlich sein, jedoch dürfen die Realitäten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Daher wird der  tatsächliche Nutzen einer solchen Ausgabe  kommunalen Geldes  von den Bürgern  hinterfragt. Ohne erhebliche zusätzliche  Eigenmittel der Marktgemeinde im Millionenbereich bleibt die Westumfahrung in der Einstufung 1Reserve. Damit stehen die Finanzmittel des Freistaates zur Realisierung erst ab 2025 bereit. Daran ändern auch vorgezogene Planungen oder ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren nichts, bestätigte das Straßenbauamt. Die 110 000€ sind so gesehen allenfalls  ein Mittel um einen günstigeren Platz in der politischen Bewertung zu erhalten. Wie sieht es dann aus, wenn ein solches Vorgehen Schule macht und sich eine andere Kommune mit 200.000€ Eigenmitteln um einen noch besseren Platz  bewirbt?

Hier wird mit den Finanzmitteln der Kommune eine Politik betrieben, die die Initiatoren des Bürgerentscheides nicht gut heißen. Die Staatsstraße wird mit den Finanzmitteln des Freistaates   ohne Zweifel geplant und gebaut werden. Die kommunalen Gelder der Marktgemeinde hingegen  werden vor Ort dringend gebraucht. Das erfahren Bürger immer wieder, wenn um Reparaturen  oder  um Sicherung von Verkehrs- und Schulwegen gekämpft werden muss. Weitere Investitionen nicht zuletzt in den Hochwasserschutz sind ebenfalls dringlich.

Nutzen sie Ihre  Chance am 14.7. 2013 mitzubestimmen, damit die Gelder der Kommune im Ort bleiben  und nicht für Aufgaben des Freistaates ausgegeben werden!

Zu beachten ist:

Insbesondere diejenigen, die bereits jetzt schon wissen, am 14.7. nicht anwesend zu sei oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen können, können mittels der rosanen „Amtliche Abstimmungsbenachrichtigung zum Bürgerentscheid“, einen Abstimmungsschein (Briefwahl) beantragen, der dann per Post zugestellt wird, was möglichst bald durchzuführen ist.

Bettina Wittmann
Kreuzstr.17
91077 Neunkirchen am Brand

Keine Antworten

  1. michael.w.brill@gmx.de sagt:

    Da sind die Mittel wohl Nebensache. Die Initiatoren sind gegen die Westumgehung.