Lärmschutz: Stadt Bayreuth bittet um Rücksichtnahme bei Haus- und Gartenarbeiten
Die Tage werden länger, die Temperaturen wärmer und viele Bayreuther Bürger nutzen das frühsommerliche Wetter, um in Haus und Garten zu werkeln oder Vergnügungen im Freien zu veranstalten. Durch den daraus entstehenden Lärm können sich Nachbarn gestört oder belästigt fühlen. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung, auf den Lärmschutz zu achten.
Was geht und was nicht, regelt im Einzelnen die sogenannte „Lärmbekämpfungsverordnung“ der Stadt Bayreuth. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Geräuschvolle öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, die im Freien oder in Räumen stattfinden und zu Belästigungen führen können, sind demnach ab 22 Uhr so zu gestalten, dass die Nachbarschaft nicht unnötig gestört wird.
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, wie zum Beispiel das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln oder Betten, das Hämmern, Sägen und Hacken von Holz sowie die Benutzung von Motorrasenmähern sind nur in der Zeit von Montag bis Freitag, von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr, sowie an Samstagen von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr erlaubt. Freischneider (Motorsensen), Graskantenschneider, Laubbläser oder -sammler dürfen montags bis einschließlich samstags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Außerhalb dieser festgelegten Zeiten sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verboten.
Übrigens: Zu Hausarbeiten zählen auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, die von Hausbewohnern oder Dritten als Heimwerker im Haus beziehungsweise in der Wohnung oder im Freien durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Abschlagen von Verputz oder Fliesen, Bohren, Schneiden von Holz oder Platten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch Musikinstrumente oder Stereoanlagen in Häusern, Wohnungen und sonstigen Räumen sowie in Kraftfahrzeugen oder im Freien nur so benutzt werden dürfen, dass sie die Nachbarschaft oder Allgemeinheit nicht unnötig stören.
Die Lärmbekämpfungsverordnung liegt beim Amt für Umweltschutz, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 4. Stock, Zimmer 414, aus und kann dort während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Interessierten Bürgern wird auf Wunsch gerne ein Exemplar ausgehändigt. Die Verordnung kann außerdem im Internetangebot der Stadt Bayreuth unter www.bayreuth.de, Rubrik „Rathaus/Online-Dienste“ heruntergeladen werden.
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