Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden
Beim städtischen Umweltamt in Bayreuth gehen immer wieder Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge ein, die von ihren Haltern ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet abgestellt werden. Das Rathaus weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass laut Gesetzgeber nur betriebsbereite und zugelassene Kraftfahrzeuge auf der Straße abgestellt werden dürfen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Führt ein Fahrzeug kein gültiges amtliches Kennzeichen oder ist es – zum Beispiel nach einem Unfall – länger als einen Tag nicht betriebsbereit, so darf es nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Für weitere Auskünfte und Erklärungen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 413, 4. Stock, persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer (09 21) 25 13 88 gerne zur Verfügung.
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