AG Bahnsinn Bamberg: "Aufklärungsreihe – Teil 1"

Bahnausbau – Wahrheiten und Hintergründe: Teil 1 – unnötige ICE-Angst und die (Bahn)Politik

(PM) Die Angst vor dem Verlust des ICE-Haltes ist in Bamberg allgegenwärtig und wird von der Bahn teilweise sogar bestärkt. Dies kommt dem Verhandlungspartner, der DB Netze AG, mehr als gelegen: schließlich beeinträchtigt diese Sorge alle Freiheiten bei den Stadtverantwortlichen.

Bei genauer Betrachtung stellt man jedoch fest, der ICE-Halt steht gar nicht in Frage!
Denn schon im Jahre 1995 wurde vom Eisenbahnbundesamt ein Planfeststellungsbeschluss erlassen, der Bamberg den Halt zusichert. Die Bewertung durch diesen staatsrechtlichen Vertrag liegt sogar bei einem „Systemhalt“. Dieser hat eine viel höhere, weil funktionelle, Bedeutung für das gesamte Verkehrssystem der Bahn, als jeder Takthalt.

Zur Absicherung haben wir eigens die nachfolgende Stellungnahme eines Fachanwaltes eingeholt. Dieser sollte die Rechtssicherheit des Beschlusses vom 1995 für die angrenzenden Planungsgebiete entlang der Strecke, insbesondere Bamberg, eingehend prüfen:

1.) Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes – Außenstelle Nürnberg vom 18. Mai 1995 – ist nach den Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin und später in Leipzig rechtskräftig geworden.

2.) Diese formelle und materielle Rechtskraft bindet den Vorhabensträger – die Deutsche Bahn AG – an die Feststellung des Plans nach Artikel 74 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

3.) Die Rechtswirkungen der Planfeststellung sind in Artikel 75 des genannten Gesetzes geregelt.
Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse etc. erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens – die DB AG – und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

4.) Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, an den die Beteiligten gebunden sind. Eine Erschütterung oder Nichtbeachtung bedeutet, dass die Rechtsgrundlage für den gesamten Bau der ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Berlin „wegbrechen“ würde und die Maßnahme sogar rechtswidrig würde. Der Rechtsfrieden wäre insoweit gefährdet.

5.) Die genannte Rechtskraft erstreckt sich auf den Tenor, d.h. auf den Ausspruch, der vorgelegte Plan wird festgestellt, und auf die Begründung, die 220 Seiten umfasst. Damit ist natürlich auch die Seite 54 betroffen, in der die ICE-Halte Nürnberg – Bamberg – Erfurt als Systemhalte, Erlangen und Coburg als ICE-Halte in Tagesrandlagen mit umfasst sind.
Rechtsanwalt Hans Bramann, Lichtenfels, Verwaltungsdirektor a.D.

Auf gut Deutsch heißt das im Klartext:

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Staates kann der ICE-Systemhalt Bamberg jemals gestrichen werden. Ein einseitiges Vorgehen durch die Bahn ist sowohl staatsrechtlich als auch systemtechnisch vollkommen ausgeschlossen! Der über 220 Seiten umfassende Vertrag liegt vor und kann bei Interesse gerne vollständig eingesehen oder gesendet werden.

Mit diesen Informationen sollte die Diskussion über einen möglichen ICE-Verlust endlich beendet sein. Die Position zur Findung der bestmöglichen Lösung wird damit für alle Seiten um ein Vielfaches vereinfacht. Schließlich will auch in Bamberg jeder Bürger mithelfen, die Bahn modern und zukunftsgerecht zu gestalten!

Link zu weiteren Informationen oder Downloads: http://bahnsinn-bamberg.de/aufklarungreihe/

Die nächste Sitzung der AG Bahnsinn -> DIENSTAG, 11.06. – 19 UHR – Monats-Treffen im TAMBOSI am ZOB