Stadt Bamberg warnt vor unwissentlichem Wahlbetrug
Jeder Wahlberechtigte nur eine Unterstützerunterschrift bitte!
Wegen der bevorstehenden Wahlen werben derzeit mehrere Parteien an der Haustüre oder in der Fußgängerzone um sogenannte „Unterstützerunterschriften“. Dabei ist es vorgekommen, dass Wahlberechtigte mehreren Parteien ihre Unterschrift zukommen ließen.
Das Ordnungsamt der Stadt Bamberg – Wahlamt – möchte darauf hinweisen, dass jeder Wahlberechtigte nur den Wahlvorschlag einer Partei mit seiner Unterschrift unterstützen darf. Anderenfalls kann der Straftatbestand des Wahlbetrugs erfüllt sein (§ 108d in Verbindung mit § 107a StGB).
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