Leserbrief: "Barrierefreiheit benötigt Umdenken"

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Sehr geehrte Frau Ministerin!

Im Fränkischen Tag vom 13. Mai wird über Ihre Forderung, den Freistaat „bis zum Jahr 2025 barrierefrei für Alte, Behinderte und Familien zu machen“, berichtet. „Für die … gleichberechtigte Teilhabe … sei Barrierefreiheit eine wesentliche Voraussetzung. … Mit dem Programm … will Haderthauer Kommunen … unterstützen, Barrieren … auf Straßen und Plätzen … abzubauen. … Von der Barrierefreiheit des öffentlichen Raums würden alle profitieren … . ‚Denn nicht nur für Rollstuhlfahrer stellen … hohe Schwellen ein unüberwindbares Hindernis dar, sondern auch für ältere Menschen mit Rollatoren oder Familien mit Kinderwagen.’“

Barrierefreiheit benötigt Umdenken

Barrierefreiheit benötigt Umdenken

Sinngemäß gleichlautend, war in der Vergangenheit wiederholt der Bamberger Oberbürgermeister zitiert worden. Gleichwohl gibt es einen völlig blinden Fleck im Sichtfeld unserer Stadtverwaltung, wenn es um Barrierefreiheit geht:

Nebenstehendes Beispiel illustriert in geradezu klassischer Weise: Wird Gehwegparken angeordnet, greift es, angefangen im direkten Umfeld, um sich. Denn es ist schwer zu vermitteln, weshalb es an der einen Stelle zulässig sein soll, an der anderen hingegen nicht. Und weshalb sollen Autofahrer/innen Regeln beachten, wenn es schon die Verkehrsbehörde nicht tut?

„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

„Eine ausreichende Verkehrsfläche für den Fußverkehr ist dann gegeben, wenn zwei Fußgänger einander ohne Einschränkungen passieren können. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkehrsraum … eine Breite von 1,80 m aufweist. Führt der Fußweg entlang einer Hauswand oder Mauer über 0,5m Höhe, ist auf dieser Seite ein Sicherheitsraum von 0,2 m hinzuzuzählen. … Nur an überschaubaren Engstellen ist ein Fußgängerverkehrsraum von 1,5m noch möglich. … Ein ungehinderter Begegnungsfall zweier Mobilitätseingeschränkter ist dann jedoch nicht mehr möglich.“
Jonas Klöpfer: Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz, Juni 2011

(Bild 2) (Bild 3)

Wie vorstehend bereits erwähnt: Welchem Verkehrsteilnehmer soll verdeutlicht werden, aus welchem Grund das Gehwegparken hier gestattet, dort untersagt ist?

Wen wundert noch, daß die Grenzen weit verschwimmen und selbst die Schutzbedürftigsten gezwungen werden, über die Fahrbahn auszuweichen?

(Bild 4) (Bild 5)

Die im Bild zu sehende Fahrerin zeigte keinerlei Verständnis für die Kritik an ihrem Verhalten. Der Hinweis auf den nahen Kindergarten weckte gar (verbale) Aggressionen.

Die zu Beginn eines jeden Schuljahres in der Nähe der Grundschule in Bamberg-Gaustadt – offenbar zur Überwachung des Schulwegs – postierte Polizei sah bislang tatenlos zu, wie die Gehwege rücksichtslos zugeparkt waren – teils von Anwohnern, teils von Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder zum benachbarten Kindergarten brachten. Der städtische Parküberwachungsdienst scheint sein Augenmerk nahezu ausschließlich auf bewirtschaftete Stellplätze zu richten. Auf nahegelegene Verkehrsgefährdungen durch Falschparken angesprochen, haben PÜD-Bedienstete wie auch Polizeibeamte ein Einschreiten wiederholt verweigert.

„Barrieren kennen weder Alter noch Gesundheitszustand Sie stellen ein Hindernis dar, egal ob für Eltern mit Kinderwagen, Menschen an Krücken, Kleinkinder oder Rollstuhlfahrer.“
Oberbürgermeister Starke, Pressemitteilung der Stadt Bamberg, 28.12.2012

„Manchmal gibt es für das Gehwegparken keine Alternative, weil die Anwohner ihren Pkw abstellen müssen … .“
OB Starke, 29.02.2012

„Die Stadt Bamberg toleriert im Rahmen des Opportunitätsprinzips das Parkverhalten …, soweit … eine Restgehwegbreite von 1,50 m gewährleistet ist.“
Bürgermeisteramt der Stadt Bamberg, 18.09.2012

Die gezeigten Bilder sind nicht etwa seltene Schnappschüsse. Sie geben die alltägliche Erfahrungswelt in Bamberg wieder. Seit Jahren versuchen, teils in Abstimmung mit , teils unabhängig voneinander, etliche Menschen, Stadtverwaltung und Kommunalpolitik für die Problematik zu sensibilisieren. Sie stoßen nahezu durchgehend auf breites Desinteresse.

Der Vollständigkeit halber: Auch an Baustellen wird meist nicht bedacht, die Passage barrierefrei zu gestalten. Meist wären nur winzige Details zu ändern. Doch entsprechende Eingaben wurden bislang ausnahmslos ignoriert.

Fazit:

Jedes Investitionsprogramm wird verpuffen, zumindest aber einen Großteil seines möglichen Effekts verlieren, wenn die Gelder in gut vermarktbare Imageprojekte gesteckt werden, die breite Lebenswirklichkeit indes unverändert bleibt. Erforderlich ist zunächst ein Umdenken in den Köpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig