Auch in diesem Jahr wieder Storchenpaar in Oberkonnersreuth
Abbrennen von Feuerwerken verursacht Panik bei den Weißstörchen
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich auch in diesem Frühjahr wieder ein Storchenpaar eingefunden. Um den vom Aussterben bedrohten Vögeln eine ungestörte Brutzeit zu ermöglichen, sollte das Abbrennen von Feuerwerken im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit von April bis August unterbleiben. Darauf weist das Umweltamt der Stadt in einer Pressemitteilung hin.
Der Weißstorch gehörte einst zu den am weitesten verbreiteten Brutvögeln in Europa. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. Mittlerweile ist der Weißstorch in Deutschland stark gefährdet, wenngleich sich die Population in Bayern in den letzten Jahren etwas erholt hat. Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Man weiß heute, dass mindestens 60 Prozent der bei uns verunglückten Weißstörche durch Stromschläge an Masten umkommen. Eine weitere wichtige Ursache für den Rückgang der Storchenpopulation sind die sich rapide verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Nutzung von Grünland schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut.
Wie das Umweltamt der Stadt Bayreuth mitteilt, ist in den letzten Jahren eine neue Gefahr hinzugekommen, nämlich das Abbrennen von Feuerwerken in der Näher von Storchenhorsten. Dies kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden die Beute von Greifvögeln.
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich jetzt wieder ein Storchenpaar eingefunden. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit von April bis August unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens einen Kilometer betragen.
Verstöße, die zu einer erheblichen Störung von Weißstörchen während der Brutzeit führen, können im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth.
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