Landkreis Forchheim: Auslegung der Vorschlagliste für die Haupt- und Jugendschöffen
Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses für die Wahl der Haupt- und Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bamberg und der Haupt- und Hilfsjugendschöffen beim Amtsgericht Forchheim liegt in der Zeit von Montag, den 06.05.2013 bis einschließlich Montag, den 13.05.2013 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes im Amt für Jugend und Familie , Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 2, Zimmer 216/217 zur Einsicht für jedermann auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach Nr. 5.2. der Jugendschöffenbekanntmachung nicht hätten aufgenommen werden sollen.
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