Ab 1. Mai gelten neue Tarife fürs Parken auf städtischen Parkflächen in Bayreuth
Bayreuths Autofahrer müssen sich ab 1. Mai auf höhere Gebühren fürs Parken auf den städtischen Parkplätzen einstellen. Erstmals seit 16 Jahren hebt die Stadt die Parkgebühren wieder an. Zum Monatsanfang gelten die vom Stadtrat in seiner März-Sitzung verabschiedeten neuen Tarife.
In der teureren Tarifzone 1 – der Innenstadtlage – wird ab 1. Mai das Parken für eine halbe Stunde 70 Cent kosten, bislang waren es 50 Cent. Sie umfasst 15 Straßenzüge und Plätze, darunter auch den Rathaus-Parkplatz. In der günstigeren Tarifzone 2 mit insgesamt 46 Straßen und Plätzen steigen die Preise für die halbe Stunde von 25 auf 40 Cent.
Die Gebührensätze werden an den Parkscheinautomaten künftig für 30 Minuten angegeben. Die Parkzeit wird vom Automaten kaufmännisch gerundet, so entsprechen 10 Cent in der Tarifzone 1 einer Parkzeit von vier Minuten, rein rechnerisch wären es 17 Sekunden mehr. Ein finanzieller Nachteil entsteht dem Parkkunden dadurch aber nicht. Bei jedem am Automaten gelösten Parkschein wird eine großzügig bemessene Wegezeit von vier Minuten für den Gang vom Parkscheinautomaten zum Auto berücksichtigt. Wer für 10 Cent Parkzeit kauft, erhält also ein Parkticket für acht Minuten. Hierdurch wird der durch Abrundung im Sekundenbereich liegende Verlust an Parkzeit wieder ausgeglichen.
Die Stadt hat die neue Parkgebühren-Verordnung samt Geltungsbereich ins Internet gestellt. Sie kann auf www.bayreuth.de abgerufen werden.
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