Über 1.100 Unterschriften für Bürgerbegehren in Neunkirchen am Brand
Gemeindemittel für Kommune und nicht für Staatsstraße verwenden, mit diesem Anliegen haben sich über 1.100 Bürger der Marktgemeinde Neunkirchen an den Gemeinderat gewandt.
Die Marktgemeinde plant bis zu 110.000 € in die Erstellung von Gutachten für die Planungsunterlagen der Verlegung der Staatsstraße westlich von Neunkirchen zu investieren. Eine Geldausgabe für die eigentlich der Freistaat als Baulastträger zuständig ist. Bei einem, von der Marktgemeinde auf diese Weise beschleunigten Planfeststellungsverfahren ändert sich jedoch nichts an der Baulastträgerschaft des Freistaates. Dessen zur Verfügung stehendes Finanzvolumen für den Bau ist weiterhin an die Reihung des Ausbauplanes der Staatsstraßen gebunden. Daher ist eine Durchführung des freistaatlichen Bauvorhabens frühestens am Ende der laufenden Dekade möglich. In diesem Fall werden die investierten Planungskosten der Gemeinde nicht ersetzt oder gefördert. Falls die Westumfahrung aus finanziellen, naturschutzrechtlichen oder anderen Gründen nicht gebaut werden kann, ist das Geld nutzlos ausgegeben.
Nur die Entscheidung der Kommune in Sonderbaulast zu gehen, würde eine Beschleunigung der Realisierung bewirken. Dann würde der Markt Baulastträger werden, d.h. den Bau in Auftrag geben, den er dann finanziell gefördert bekäme. Mögliche Förderhöhe durch den Freistaat sind max. 80%, aber auch 60% sind üblich. Über die Quote würde bei Baubeginn entschieden werden. Der Markt müsste sich dann mit mindestens 1,5 – 2 Mio € beteiligen.
Anstelle von Investitionen in die Verlegung einer Staatsstraße, deren Planung und Bau Aufgabe des Freistaates ist und deren tatsächliche Beschleunigung oder mögliche Realisierung nicht gesichert ist, sehen die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dringlichere Aufgaben des Marktes bzgl. des Gemeindebudgets. Die Gelder sollten für die eigentlichen Aufgaben des Marktes verwendet werden. Mögliche Investionen wären hier z. B: Verkehrssicherheit der Schulwege – auch in den umliegenden Ortsteilen, Unterstützung der Anlieger bei der Sanierung der Friedhofstraße, Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts, zukunftsorientierte Verkehrskonzepte mit Bus und Bahn. Auch Jugendarbeit und Hortplätze, Förderung der Seniorenbegegnung, Förderung von Vorhaben der umliegenden Ortsteile halten die Unterzeichner für sinnvoller.
Daher handelt sich nicht um ein Bürgerbegehren zur Westumfahrung, wie bereits in verschiedenen Veröffentlichungen mißverständlich dargestellt. Die Umfahrung wird vom Freistaat angestrebt, und er hat kund getan, die Verwirklichung ohnehin voran zu treiben. Die Sperrung der Friedhofstraße für LKW über 7.5 t übt hier bereits einen hohen Druck auf den Freistaat aus und entlastet die Anwohner bereits jetzt.
Die Unterzeichner des Begehrens möchten die Gelder der Marktgemeinde jedoch für die Bedürfnisse und Aufgaben der Kommune im Ort und seinen Ortsteilen ausgegeben wissen und nicht für freistaatliche Aufgaben, die dieser baldmöglichst selbst erledigen will.
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