Schönsteinhöhle mit Einschränkungen wieder begehbar
Ausnahmegenehmigungen für Zufahrt und Führungen gegen Entgelt erforderlich
Ab dem 1. Mai gelten neue Regelungen für Besucher der Schönsteinhöhle. Um den guten Erhaltungszustand der Höhle zu bewahren, sind weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Besucherlenkung erforderlich. Vom bisherigen Verbot entgeltliche Führungen durchzuführen kann aber im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen und im begrenzten Umfang befreit werden.
Der Weg zur Höhle, der von der Straße zwischen Oberfellendorf und Albertshof abzweigt, wird gesperrt. Dies betrifft auch den Parkplatz unterhalb der Höhle. Lediglich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gilt diese Zufahrtsbeschränkung nicht. Alle Personen, die die Höhle privat oder im Rahmen einer Führung gegen Entgelt besuchen möchten, dürfen künftig nur mit einer Ausnahmegenehmigung den Weg befahren und unterhalb der Höhle parken. Allgemein steht der Wanderparkplatz an der B 470 zwischen Streitberg und Muggendorf zur Verfügung. Man kann dort sein Auto abstellen und durch das Lange Tal zur Höhle wandern (ca. 1,5 km).
Darüber hinaus sind entgeltliche Führungen in der Höhle durch Veranstalter im Einzelfall mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung im begrenzten Umfang möglich. Eine Befreiung kommt nur in Betracht, wenn die Führung durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt. Neben dem Nachweis einer Höhlenführerqualifikation, die z. B. in Österreich oder der Schweiz erworben werden kann, müssen diese ein Zeugnis des Landesverbands für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e. V. über das Vorhandensein von Kenntnissen über die Beschaffenheit und das Schutzbedürfnis der Höhlen des Fränkischen Jura vorlegen können.
Die erforderlichen Gestattungen sind beim Landratsamt Forchheim unter Berücksichtigung der Dienstzeiten rechtzeitig zu beantragen (Formulare unter www.lra-fo.de – Aufgabenbereiche – Natur und Umwelt – Naturschutz oder beim Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt, Untere Naturschutzbehörde, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ansprechpartner: Frau Wolf – ingrid.wolf@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4205, Fax 09191/86-884205 – oder Herr Maltenberger – christian.maltenberger@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4202, Fax 09191/86-884202 sowie naturschutz@lra-fo.de). Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können der Naturschutzbehörde auch per E-Mail oder Fax übermittelt werden.
Die Genehmigung muss gut sichtbar im Fensterbereich des Fahrzeugs angebracht werden. Entsprechende Kontrollen werden durch die Polizeiinspektion Ebermannstadt sowie durch das Landratsamt Forchheim durchgeführt und Verstöße werden geahndet.
Die „Zusatzqualifikation Fränkischer Jura“ haben bislang sechs professionelle Höhlenführer erworben. Bei entsprechender Nachfrage ist beabsichtigt, im Herbst 2013 eine weitere Schulung zum Erwerb des Zertifikats durchzuführen. Interessenten können sich beim Landratsamt Forchheim melden (Ansprechpartner: Frau Lämmlein – karin.laemmlein@lra-fo.de oder naturschutz@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4200).
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