Stadt Bayreuth sucht dringend Kandidaten für das Amt eines Jugendschöffen

Meldefrist bis zum 20. April verlängert – Formblätter gibt’s bei den Bürgerdiensten und im Internet

Die Stadt Bayreuth sucht dringend geeignete Kandidaten, die sich bereit erklären, das Ehrenamt eines Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht beim Land- und Amtsgericht Bayreuth zu übernehmen. Bis Anfang Juni muss die Stadt der Justiz mindestens 51 geeignete Personen melden, bislang sind aber bei weitem nicht so viele Bewerbungen eingegangen. Das Stadtjugendamt hat daher die Meldefrist verlängert. Interessenten können sich noch bis zum 20. April melden.

Wer das Amt eines Jugendschöffen übernehmen möchte, muss unter anderem deutscher Staatsangehöriger sein und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Bewerben können sich die Geburtsjahrgänge 1944 bis 1988. Interessenten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth haben und über die körperliche Eignung verfügen, auch längeren Sitzungen ohne Beeinträchtigung folgen zu können. Sie sollten außerdem über erzieherische Befähigung und Erfahrung verfügen.

Die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Für die Schöffentätigkeit wird Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung gewährt. Eine Vergütung erfolgt nicht.

Wer sich für diese Tätigkeit zur Verfügung zu stellen möchte, wird gebeten, dies bis spätestens 20. April dem Stadtjugendamt Bayreuth, Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formblättern, die bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern ausliegen oder im Internet auf www.bayreuth.de heruntergeladen werden können, mitzuteilen. Die vollständige Angabe aller geforderten Daten ist dabei unerlässlich.