MdL Eduard Nöth: Fragen zum "Bildungspaket – Landkreis Forchheim"

Wie der Forchheimer CSU-Landtagsabgeordnete Eduard Nöth mitteilt, ist seit dem 28.3.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Kraft. Danach haben Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

  1. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Hort oder Kita entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.
  2. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  3. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
  4. Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien in diesen Fällen zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
  5. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.

Das Abrechnungsverfahren sollte, wie MdL Eduard Nöth betont, nach dem Willen des Gesetzgebers so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen demnach die Kosten; sie können z. B. einen Gutschein für die Leistungsberechtigten ausstellen oder das Geld, zum Beispiel den Mitgliedsbeitrag von Kindern für den Sportverein, direkt an die Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets kann nach dem Gesetz im Detail in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein.

Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks erhielten, so Nöth, die bayerischen Kommunen hierfür im letzten Jahr rd. 50 Mio. Euro, die jedoch zum Großteil nicht abgerufen wurden. Diese Tatsache veranlasste den CSU-Abgeordneten Eduard Nöth sich an den Landrat zu wenden und um Aufklärung über die Situation im Landkreis Forchheim zu bitten.

In einem Fragenkatalog erkundigt sich Eduard Nöth danach, wie viele Mittel dem Landkreis Forchheim seit Inkraftsetzung dieses Gesetzes in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung standen bzw. stehen? Wie wurde dieses Gesetz im Landkreis bisher umgesetzt? Wie viele Mittel wurden von den Antragsberechtigten abgerufen? Trifft es auch im LKR Forchheim zu, dass rd. die Hälfte der zugewiesenen Mittel nicht abgerufen wurde? Interessant ist für den Abgeordneten auch die Beantwortung der Frage, ob es tatsächlich bürokratische Hürden sind, die die Empfangsberechtigten davon abhalten oder ob andere Gründe vorliegen? Für Eduard Nöth wäre es zudem wichtig, wenn dieser gesamte Themenkomplex im zuständigen Fachausschuss des Kreistages erläutert und diskutiert würde. Er bat deshalb den Landrat nicht zuletzt im Sinne der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit bedürftiger Kinder dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen.