Vorsicht beim Umgang mit Asbestprodukten

Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth  weist auf Gefährdungspotenzial für die Gesundheit hin

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Typisch für Asbest ist seine leichte Spaltbarkeit in der Längsachse. Viele dieser Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Diese feinsten Fasern können eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Vor diesem Hintergrund warnt das Umweltamt der Stadt Bayreuth vor sorglosem Umgang mit Asbestprodukten.

Obwohl die krebserzeugende Wirkung seit langem bekannt ist, wurde Asbest in vielen Baustoffen eingesetzt. In den letzten Jahrzehnten entstanden so viele Garagen, Neben- und Fabrikgebäude, aber auch Wohngebäude mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und Kunstschiefer. Es kommt immer wieder vor, dass solche Dächer und Verkleidungen unsachgemäß saniert oder entfernt werden. Beim Brechen, Zersägen oder bei stark verwitterten Asbesterzeugnissen können Fasern frei werden, sodass eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit besteht.

Daher dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von bestimmten Personen mit entsprechender Sachkunde unter besonderen Vorkehrungen vorgenommen werden. Ausgebaute Asbestprodukte wie etwa Asbestzementplatten dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie sind auf der Reststoffdeponie Heinersgrund unter besonderen Vorkehrungen beim Transport und bei der Einlagerung zu beseitigen.

Verboten ist es beispielsweise auch, vorhandene Asbestzementdächer mit anderen Dacheindeckungen zu überdecken. Gleiches gilt für unbeschichtete Asbestzementdächer. Sie dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, wie Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten sind ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme, behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den privaten Bereich.

Weitere Informationen zum Thema Asbest gibt es bei der Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt Coburg, Tel. (0 95 61) 7 41 90, bei der Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Tel. (09 21) 25 13 85 und beim Stadtbauhof, Tel. (09 21) 25 18 48. Auf der Homepage der Stadt unter www.deponie-heinersgrund.bayreuth.de findet sich ein Infoblatt mit Hinweisen zur Anlieferung asbesthaltiger Abfälle sowie ein Infoblatt zum Umgang mit Asbest zum Download.