Landratsamt Forchheim informiert: Private Brunnen und Wasserrecht

Nach diesem langen, grauen Winter zeigen sich nun langsam die ersten warmen Sonnenstrahlen. Es wird nicht mehr lange dauern und die ersten Blumen werden ihre Köpfe in den Himmel strecken, der Rasen in unseren Gärten wird uns wieder sein saftiges grün zeigen und auf den Fensterbänken werden die Blumentöpfe aufgestellt werden.

Es beginnt bald wieder die Zeit des Blumengießens, die Swimmingpools in den Gärten werden befüllt und die Obstbäume beregnet. Das bedeutet: Wasser marsch!
Damit unsere Trinkwasserressourcen geschont werden, gibt es die Möglichkeit, einen eigenen, privaten Brunnen für diese Zwecke zu nutzen.

Die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Forchheim erklärt hierzu:

Die Nutzung unseres Grundwassers stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. D. h. es ist grundsätzlich ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Damit eine unkomplizierte Nutzung des Grundwassers für private Zwecke jedoch möglich ist, verzichtet der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auf dieses Verfahren.

Sofern der Brunnen also im ersten Grundwasserstockwerk niedergebracht wird (abhängig von den geologischen Verhältnissen im Bereich des betroffenen Grundstücks) und das Grundwasser z. B. nur für den eigenen privaten Haushalt (Waschen, Toilettenspülung, Garten gießen), den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (Pumpversuch) genutzt wird, ist dies bei der Unteren Wasserrechtsbehörde nur anzuzeigen. Brunnenbohrungen in Wasserschutzgebieten sind grundsätzlich unzulässig.

Auch das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft fällt unter die erlaubnisfreie, lediglich anzeigepflichtige Nutzung des Grundwassers, sofern weniger als 3 Liter/Sekunde Wasser entnommen werden und eine kleinere Fläche als 1 Hektar bewässert/beregnet wird.

Sollten Sie nun für ihren Garten, ihre Obstbäume oder ähnliches einen Brunnen bohren wollen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt Forchheim anzeigen. Dieses prüft dann, ob eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung vorliegt und teilt ihnen das Ergebnis umgehend mit.

Ein entsprechendes Formblatt und weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Landkreises Forchheim unter www.landkreis-forchheim.de, Bürgerservice/Natur und Umwelt/Wasserrecht/private Brunnen.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nur für die private und nicht für gewerbliche Nutzungen gelten!

Bei weiteren Fragen können Sie gerne bei den Mitarbeitern der Unteren Wasserrechtsbehörde unter der TeleNr. 09191/&86-4408 anrufen.