Landratsamt Forchheim informiert: Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und Anlageberater

Zum 01.01.2013 verschärft der Gesetzgeber die Zulassungsregeln für Finanzanlagenvermittler und Anlageberater. Für die neue Erlaubnis nach § 34 f GewO muss der Antragsteller nun neben dem Nachweis der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und einen Sachkundenachweis erbringen. Zusätzlich ist die Eintragung in das öffentliche Vermittlerregister erforderlich. Zuständige Erlaubnisbehörde in Bayern ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern.

Gewerbetreibende, die bisher eine Erlaubnis nach § 34 c GewO für die Vermittlung von Finanzanlagen und zur Anlageberatung besitzen und die diese Tätigkeiten weiterhin ausüben wollen, müssen bis zum 01.07.2013 die Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern beantragen. Im Rahmen eines vereinfachten Erlaubnisverfahrens erfolgt keine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse. Der Sachkundenachweis kann bis zum 01.01.2015 nachgereicht werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ganz auf den Sachkundenachweis verzichtet werden („Alte-Hasen-Regelung“).

Die Erlaubnis nach § 34 c GewO erlischt automatisch zum 01.07.2013, wenn bis dahin kein Erlaubnisantrag nach § 34 f Gewerbeordnung gestellt wird.

Nicht betroffen von diesen Änderungen sind die weiteren Erlaubnistatbestände des § 34 c GewO – so besteht eine erteilte Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer auch nach dem 01.07.2013 weiter.

Nähere Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern unter:
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/finanzanlagenvermittler/ oder unter derTelefonNr.: 089/5116-0

Gewerbetreibenden nach § 34 c GewO können die erforderlichen Antragsunterlagen (Erlaubnisbescheid, Bestätigung über Prüfungsberichte) beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich 31, anfordern unter der Tel. 09191/86-3101 oder per E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de.