In eigener Sache: Der neue Wiesentbote und das Leistungsschutzrecht

Alexander Dittrich

Alexander Dittrich

Wieder einmal hat sich – entgegen dem Rat vieler Experten und Sachverständigen – die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten vor den Karren wirtschaftlicher Interessen spannen lassen und das Leistungsschutzrecht (auch „Lex Google“ genannt) auf den Weg gebracht.

Wie angesichts des verabschiedeten, offenbar absichtlich unklar gehaltenen Gesetzestextes kaum anders zu erwarten, führt das geplante Leistungsschutzrecht bereits im Vorfeld zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern. Um wenigstens in unserem Fall für Klarheit zu sorgen:

Die Redaktion des neuen Wiesentboten erklärt in aller Deutlichkeit, dass wir Links auf den neuen Wiesentboten und kurze Textausschnitte/Snippets aus den Artikeln sehr begrüßen – dies bedarf weder einer Erlaubnis der Redaktion noch kostet es Geld. Logischerweise werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder in irgendeiner Art dagegen juristisch vorgehen. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Und wie schon seit eh und jeh gilt: Nicht erlaubt bzw. an ausdrückliche Erlaubnis gebunden ist die komplette Übernahme ganzer Artikel, ob nun kommerziell oder nicht kommerziell. Ebenfalls an ausdrückliche Erlaubnis gebunden ist die Nutzung von Inhalten (ganz oder teilweise) zu Werbezwecken.

Alexander Dittrich,
Herausgeber

Hintergrundinfo