Landratsamt Forchheim informiert: Meldepflicht von Lyme-Borreliose
Lyme-Borreliose ist mit geschätzten 60.000 bis 100.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste durch Zecken übertragene Infektionserkrankung in Deutschland. In Bayern ist daher zum 1. März 2013 eine Meldepflicht für behandelnde Ärzte eingeführt worden, um weitere Erkenntnisse zum Vorkommen und zur regionalen Verteilung dieser Erkrankung zu gewinnen.
Neue Meldepflicht ab 1. März 2013
Mit der Meldepflicht können beispielsweise Erkenntnisse gewonnen werden, wo in Bayern Infektionen besonders häufig auftreten und welche Bevölkerungsgruppen besonders gefährdet sind. Mit diesem Wissen können die Gesundheitsbehörden die Bevölkerung ganz gezielt aufklären und auch die Ärzteschaft sensibilisieren.
Mithilfe der Meldedaten sollen auch die Fragen beantwortet werden, ob die Lyme-Borreliose mit dem Klimawandel zunimmt und mit welchen speziellen Maßnahmen sie bekämpft werden kann. Die Meldepflicht besteht zunächst befristet bis 28. Februar 2018. Da es sich um eine bayerische Verordnung handelt, gilt sie nur für Personen, deren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Bayern liegt. Es handelt sich um eine anonyme Meldepflicht ohne Personenangaben, Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig. Am LGL befindet sich das Nationale Referenzzentrum für Borrelien, hier werden die Daten zusammen mit dem Robert-Koch-Institut in Berlin ausgewertet.
Die Erkrankung
Die Lyme-Borreliose ist eine stadienhaft verlaufende Multisystemerkrankung, bei der verschiedene Organe betroffen sein können. Häufig kommt es zu Erkrankungen der Haut in Form von Wanderröte, zu Nervenlähmungen, Schmerzsyndromen oder zur Schwellung großer Gelenke. Die Erkrankung kommt in ganz Deutschland vor. Früh erkannt, gilt Lyme-Borreliose als effizient zu therapierende Erkrankung mit guter Prognose. Nachdem noch kein Impfstoff gegen Lyme-Borreliose existiert, sind gezielte Aufklärung, lange schützende Kleidung und die Anwendung von Vergrämungsmitteln bisher der wichtigste Schutz. Jüngere Untersuchungen haben gezeigt, dass es auch in Stadtparks häufig Zecken gibt und damit ein Infektionsrisiko besteht.
Das Erkrankungsrisiko
Die Wahrscheinlichkeit, nach einem Zeckenstich an einer Lyme-Borreliose zu erkranken, ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. So sind erwachsene Zecken häufiger mit Borrelien infiziert als Larven. Durchschnittlich sind in Deutschland etwa ein Prozent der Larven, zehn Prozent der Nymphen und 20 Prozent der adulten Zecken – in Deutschland der „gemeine Holzbock“ (Ixodes ricinus) – mit Borrelien infiziert. Auch die Borrelienart hat einen Einfluss auf das Erkrankungsrisiko. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Zeitdauer bis zur Entfernung der Zecke: Je länger eine infizierte Zecke am Menschen saugt, desto höher ist die Infektionswahrscheinlichkeit. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Nähere Informationen auch beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Forchheim unter der Tele.Nr. 09191/86-3520.
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