FU Oberfranken: "Besserer Vertrauensschutz für Geschiedene nach langer Ehedauer"

Die Bezirksvorsitzende der Frauenunion Oberfranken Gudrun Brendel-Fischer und ihre Stellvertreterin Silke Launert begrüßen die jüngst verabschiedete und seit 1. März 2013 geltende Unterhaltsreform. „Damit wurde einer von der Frauenunion seit mehreren Jahren aufgestellten Forderung entsprochen. Es werden Härten des seit 2008 geltenden Unterhaltsrechts teilweise ausgeglichen“ freut sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer.

Seit 2008 war im Grundsatz jeder Ehepartner nach der Ehe für sich wirtschaftlich allein verantwortlich. Dies traf gerade lang verheiratete Frauen hart, die noch unter anderen Bedingungen und Wertvorstellungen sich dafür entschieden hatten im Interesse der Familie beruflich zurückzustehen und die Karriere des Mannes zu unterstützen. Nicht selten wurden diese von der Rechtsprechung zur Existenzsicherung auf staatliche Hilfen verwiesen. Mit der Neuregelung des § 1578 b BGB soll gewährleistet werden, dass bei einer langen Ehe die Begrenzung bzw. Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nicht so einfach möglich ist.

Die Richterin Silke Launert, die für den Landesverband der Frauenunion die Projektgruppe Familie und Unterhaltsrecht leitet, bedauert jedoch, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht genutzt hat, um im Zusammenhang mit dem Betreuungsunterhalt auch für alleinerziehende geschiedene Elternteile für mehr Klarheit und gerechte Lastenverteilung zwischen den Eltern zu sorgen. „Sofern die Rechtsprechung nach wie vor vielfach davon ausgeht, dass einer alleinerziehende Mutter ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine Vollzeiterwerbstätigkeit zumutbar ist, wenn ein ganztägiger Kindergartenplatz zur Verfügung steht, werden die umfangreichen Betreuungsleistungen für Kinder verkannt. Ein Kind braucht viel Zuwendung, Zeit, Liebe und individuelle Förderung“, erläutert Silke Launert. Sie kritisiert den vom Bundesgerichtshof vertretenen weitgehenden Vorrang der Fremdbetreuung der Kinder nach der Scheidung und hofft auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht.