MdL Eduard Nöth zum Thema "Westumfahrung Neunkirchen am Brand"
Die Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen am Brand ist im Ausbauplan für Staatsstraßen in der Dringlichkeit „1 Reserve“ eingestuft. Da eine Realisierung durch den Freistaat Bayern daher in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde die Möglichkeit eines Ausbaus in kommunaler Sonderbaulast angedacht. Die ausgearbeitete Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sowie zur Vergabe von Planungsleistungen fand jedoch im Gemeinderat keine Mehrheit. Da die Ablehnung nach Einschätzung des CSU-Landtagsabgeordneten Eduard Nöth jedoch nicht grundsätzlicher Natur war, sondern aufgrund ungeklärter Risiken im Vertrag erfolgte, hat nunmehr der Forchheimer MdL Eduard Nöth den Bürgermeister Heinz Richter und den CSU-Marktgemeinderat Martin Walz zu einem klärenden Gespräch nach München eingeladen. Mit dem Innenstaatssekretär Gerhard Eck und dem leitenden Ministerialrat Dr. Zanker von der Obersten Baubehörde sollen daher alle offenen Fragen erörtert und geklärt werden. MdL Eduard Nöth geht davon aus, dass infolge dieses Gespräches der Marktgemeinderat das Thema Bau der Westumgehung in kommunaler Sonderbaulast erneut beraten kann.
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