MdB Scharfenberg: "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür"
„Schwarz-Gelb muss endlich Wort halten“
Anlässlich der gestrigen Debatte zur EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie im Deutschen Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB:
Die gestrige Debatte im Bundestag machte wieder einmal klar: Was in Bayern geredet wird, hat im Bund keinen Bestand. Während das Land Bayern heute im Bundesrat einen Antrag gegen die geplante EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auch für die Wasserversorgung einbringt, hat die CDU/CSU gestern im Bundestag das Gegenteil abgestimmt.
Anlass für die gestrige Debatte im Bundestag war der Antrag der Grünen: „Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“. Darin fordern die Grünen die Bundesregierung auf, den Vorschlag der EU Kommission zu stoppen oder eine Ausnahme für die Wasserversorgung zu erwirken. Zudem rufen die Grünen die CDU auf, sich zu ihrem Parteitagsbeschluss vom Dezember zu bekennen, in dem sie eine Privatisierung der Wasserversorgung vollmundig ablehnt.
In der geplanten neuen Richtlinie sollen so genannte Dienstleistungskonzessionen, zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung, neu geregelt und dem Vergaberecht unterworfen werden. In der Folge müssten kommunale Unternehmen, die teilweise oder vollständig privatisiert sind, Dienstleistungen europaweit ausschreiben. Auch Kommunen, die noch nicht (teil)privatisiert haben, kämen durch viele Auflagen unter Druck, europaweit auszuschreiben. Dann können sich zwar auch Stadtwerke bewerben, aber auch europaweit tätige private Konzerne. Die Richtlinie würde damit eine schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür bewirken. Sie würde die kommunale Selbstverwaltung erheblich einschränken. Zudem wäre eine Rekommunalisierung fast unmöglich, denn dann müssten kommunale Betriebe mit europaweit agierenden Konzernen konkurrieren.
Welche Folgen die Privatisierung haben kann, ist in Berlin, London oder Paris zu beobachten. Dort wurde die Wasserversorgung (teil)privatisiert, was in der Folge zu missbräuchlich überhöhten Wasserpreisen führte. Nicht nur teuer, auch schlechter könnte unser Wasser durch die Privatisierung werden. Etwa wenn aus Kostengründen nicht in Instandhaltung und Erneuerung investiert wird, was zwangsläufig zu Lasten der Wasserqualität geht.
Im Bundestag hat der bayerische CSU-Abgeordnete Ulrich Lange ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Fraktion, ebenso wie der Europäische Gerichtshof, keinen Regelungsbedarf für die Dienstleistungskonzession in der Wasserversorgung sieht. „Unser Wasser ist ein Stück regionale Wertschöpfung“ erklärte er. Dem stimme ich gerne zu, nur feststeht: Das Wirtschaftsministerium unter Philip Rösler hat dieser Richtlinie zugestimmt! Und der Antrag der Grünen wurde von CDU/CSU und FDP im Bundestag abgelehnt.
Ich sage klar: Wasser ist kein Spekulationsobjekt, sondern ein Menschenrecht. Die Wasserversorgung als elementarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ist kein gewöhnliches Geschäft. Unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, das Wasser, muss qualitativ hochwertig und bezahlbar bleiben, und zwar für alle. Aus diesem Grund fordert meine Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird. Im Bundestag und im Europaparlament werden sich die Grünen weiter dafür einsetzen, dass keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür erfolgt.
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