Gemeinsame Tagung von Hochschulrat und Senat der Universität Bayreuth
Der Hochschulrat und der Senat der Universität Bayreuth traten am 21.02.2013 zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen und beschäftigte sich mit drei strategisch wichtigen Geschäften: Der Vorbereitung der Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten, der Überarbeitung der Grundordnung der Universität Bayreuth und der Diskussion über das weiterentwickelte Dachpapier zur Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität Bayreuth (STEP 2020+).
Vorbereitung der Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten
Mit dem Hochschulrat und dem Senat beschlossen die Gremien, die die künftige Präsidentin/ den künftigen Präsidenten der Universität Bayreuth im Sommer 2013 wählen werden, gemeinsam über den Ausschreibungstext und den Ablauf der zur Vorbereitung der Wahl notwendigen Schritte.
Der Zeitplan sieht dabei die folgenden Stationen vor:
- 21.02.2013: Veröffentlichung des Ausschreibungstextes mit einer Frist bis 31.03.2013
- ab 01.04.2013: Erstellen einer Liste über die eingegangenen Bewerbungen Mitte April 2013: Führen erster Einzelgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern
- Ende April 2013: Erstellen einer Vorschlagsliste durch den Vorsitzenden des Hochschulrates zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Senats
- 06.05.2013: Ladung zur hochschulöffentlichen Informationsveranstaltung und zur Wahl durch den Kanzler (Wahlleiter)
- 04.06.2013: Hochschulöffentliche Informationsveranstaltung mit anschließender Kurzvorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten vor den Wahlgremien
- 05.06.2013: Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten der Universität Bayreuth durch Hochschulrat und Senat
Noch vor dem Beschluss über den Ausschreibungstext und den Zeitplan erklärte Professor Dr.-Ing. Dieter Brüggemann mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt vom Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Senates.
Der Senat verständigte sich in einem Sondersitzungsteil, der unter Ausschluss der Mitglieder des Hochschulrates erfolgte, kommissarisch Professor Dr. Christoph Bochinger als stellvertretenden Senatsvorsitzenden zu benennen. Die Wahl der/ des stellvertretenden Senatsvorsitzenden wird im Rahmen der nächsten regulären Sitzung des Senates am 24. April 2013 durchgeführt.
Grundordnung
Die Mitglieder von Hochschulrat und Senat nahmen Kenntnis von einer Maßgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Grundordnung der Universität Bayreuth in der Form der fünften Änderungssatzung. Danach sind Doktorandinnen und Doktoranden mit einer gültigen Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School Mitglieder der Universität Bayreuth. Das bedeutet, das sich auch nicht als Studierende Immatrikulierte und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehende Doktorandinnen und Doktoranden künftig der Universität Bayreuth zurechnen und alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der Universität Bayreuth in Anspruch nehmen dürfen. Es wurde erläutert, dass dazu z.B. promovierende Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie extern promovierende Doktorandinnen und Doktoranden zählen.
Dr. Bieri betonte, dass die Universität Bayreuth dadurch einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Doktorierenden erhält. Nach Anhörung des Hochschulrates beschloss der Senat über die ebenfalls vorgelegte sechste Satzung zur Änderung der Grundordnung. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Regelungen, die dazu beitragen, den Informationsfluss zwischen Hochschulrat und Senat und die Zusammenarbeit der Gremien insbesondere bei der Vorbereitung zur Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten noch transparenter zu gestalten und weiter zu intensivieren. Die sechste Änderungssatzung zur Grundordnung wird dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Struktur- und Entwicklungsplanung
Dem Hochschulrat und dem Senat lag eine überarbeitete Fassung des Dachpapiers zur Struktur- und Entwicklungsplanung zur gemeinsamen Diskussion vor. Kanzler Dr. Zanner würdigte die gute Zusammenarbeit bei der Überarbeitung, für die er die Klausursitzung der Hochschulleitung mit der Dekanin/den Dekanen und Prodekanin/ Prodekanen sowie den Sprecherinnen und Sprechern der Profilfeldern und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern im Januar 2013 in Thurnau als besonders hilfreich bewertete.
Dr. Bieri erinnerte an die Funktion der Struktur- und Entwicklungsplanung, die in drei planerischen Funktionen besteht: der Vorbereitung für Ziele und Maßnahmen der Planungsperiode bis 2020 und darüber hinaus, der Unterstützung der Steuerungsprozesse, die in der Kompetenz der Hochschulleitung liegen, der Festlegung von Entwicklungszielen, die die Basis für die Überprüfung der Zielerreichung bilden.
Dr. Zanner kündigte an, die eingeforderte Verbindung der inhaltlichen Planung mit einer perspektivischen Finanzplanung bis zum Sommer 2013 zu liefern. Er ging darauf ein, dass auch eine noch ausstehende Abstimmung der Inhalte des Dachpapiers mit den Fakultäten bis dahin realisierbar sei.
Die Mitglieder des Hochschulrates und des Senates nahmen Kenntnis vom Stand der Struktur- und Entwicklungsplanung. Sie stimmten dem vorgelegten Teil des Dachpapiers zu. Hochschulrat und Senat machten deutlich, am 5. Juni 2013 in einer gemeinsamen Sitzung über eine Struktur- und Entwicklungsplanung final beschließen zu wollen, die dann um eine dem vorgelegten Text und den Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultäten angepassten Finanzplanung ergänzt sein wird.
Es wurde vereinbart, in einer gemeinsamen Klausurtagung der Hochschulleitung, des Hochschulrates und des Senates im Herbst 2013 unter Anderem das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Struktur- und Entwicklungsplanung zu diskutieren.
Neueste Kommentare