Ermittlungen gegen Hundekampfveranstalter aus Bayreuth: PETA fordert angemessene Strafe
Ermittler der Ludwigsburger und Bayreuther Polizei haben in der vergangenen Woche das Grundstück eines Mannes durchsucht, der verdächtigt wird, überregionale Schaukämpfe mit Hunden zu veranstalten. Die Beamten konnten bei dem Einsatz umfangreiches Beweismaterial, darunter Videoaufzeichnungen, sicherstellen. PETA Deutschland e.V. fordert nun eine angemessene Strafe für den Verantwortlichen. Weiterhin appelliert die Tierrechtsorganisation an das zuständige Veterinäramt, den Mann mit einem Tierhalteverbot zu belegen und die bei ihm verbliebenen sieben Hunde schnellstmöglich in einem Tierheim unterzubringen.
„Hundekämpfe sind Tierquälerei und strikt verboten“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Bei diesem blutigen ‚Wettsport‘ leiden nicht nur Tiere, es geht meistens auch um kriminelle Machenschaften. Überführte Täter müssen bestraft werden und ein lebenslanges Tierhalteverbot erhalten.“
Nach § 3 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes sind Hundekämpfe verboten. Sollten im Rahmen dieser Kämpfe den Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, stellt dies unter Umständen eine Straftat nach § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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