Stadt Bayreuth sucht Jugendschöffen

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 15. März beim Stadtjugendamt zu melden

Das Stadtjugendamt Bayreuth sucht geeignete Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, die ehrenamtliche Tätigkeit als Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht beim Landgericht beziehungsweise Amtsgericht für die Jahre 2014 bis 2018 zu übernehmen.

Für die Übernahme der Jugendschöffentätigkeit sind folgende Kriterien zu erfüllen: Interessenten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Alter zwischen 25 und 69 Jahren sein und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth haben. Außerdem müssen sie körperlich in der Verfassung sein, auch längeren Sitzungen ohne Beeinträchtigung folgen zu können. Sie sollten zudem über erzieherische Befähigung beziehungsweise Erfahrung verfügen.

Die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes verlangt ein hohes Maß an Überparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, werden für die Schöffentätigkeit lediglich Verdienstausfall und eine Aufwandsentschädigung gewährt. Eine Vergütung erfolgt nicht.

Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich hierfür zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, dies bis spätestens Dienstag, 15. März, dem Stadtjugendamt, Rathaus II, Dr. Franz-Straße 6, schriftlich mit den dafür vorgesehen Formblättern mitzuteilen. Sie liegen bei den Bürgerdiensten in den beiden Rathäusern aus und können im Internet unter www.bayreuth.de heruntergeladen werden. Die vollständige Angabe der geforderten Daten ist dabei unerlässlich.