Bayreuth: Anträge auf Sportförderung sind bis 1. März im Sportamt vorzulegen
Aus gegebenem Anlass weist das Sportamt der Stadt Bayreuth noch einmal darauf hin, dass die Anträge für die Sportförderung/Vereinspauschale 2013 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie die Anträge auf Sportförderung durch die Stadt Bayreuth spätestens bis 1. März (Ausschlussfrist) im Sportamt Bayreuth vorzulegen sind. Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden. Gefördert werden ausschließlich Lizenzen, die bei Vorlage für das Jahr 2013 gültig sind. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge können die Vereine auch im Internet unter www.bayreuth.de aufrufen.
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