Landkreis Forchheim: Wahl der Jugendschöffen

Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Forchheim erstellt eine Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg und des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Forchheim für die Amtsdauer 2014-2018. Gesucht werden je 12 Männer und 12 Frauen.

Geeignete Personen

  • Es werden Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, gesucht, die erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sind.
  • Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen.

Zum Amt eines Jugendschöffen sollen nicht berufen werden,

  • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • Personen, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben oder bis zum Ende der Amtsperiode vollenden würden
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Interessierte können sich bei ihrer Gemeinde oder direkt beim Jugendamt des Landkreises melden. Anmeldeschluss beim Landkreis ist Montag, 18.03.2013.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 09191/86-2000.

Daten

Die Vorschlagsliste muss neben der Anrede, Geburtsnamen, Familiennamen, und Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf der vorgeschlagenen Person sowie Hinweise auf ihre erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung enthalten.

Verfahren

Zuständig für die Erstellung der Vorschlagsliste aus den eingegangenen Vorschlägen, die anschließend dem Wahlausschuss des Amtsgerichtes vorgelegt werden muss, ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Forchheim.