Aschermittwoch: Tanzveranstaltungen verboten

Der Aschermittwoch, 13. Februar, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter „Stiller Tag“. Hierauf macht die Stadtverwaltung Bayreuth aufmerksam. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ihnen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Verboten sind daher nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Spielhallen und anderen Unterhaltungsunternehmen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.